Staatsrechtler warnt vor AfD-Verbotsverfahren
06.11.2024 - 01:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deDa reiche es nicht, auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz zu verweisen. "Mehr als - vielleicht - eine Indizwirkung haben die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht." Zugleich verwies Boehme-Neßler auf den großen Wählerzuspruch der AfD - aus seiner Sicht ebenfalls ein Argument gegen ein Verbot. Wer jetzt ein Parteiverbot beantrage, sende eine fatale Botschaft nach dem Motto "wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten". An die Wähler der AfD ginge die Botschaft, sie hätten die falsche Partei gewählt. "Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht. Ich würde das auf keinen Fall machen und kann davor nur warnen - wegen der inakzeptablen Schäden für die Demokratie."
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