Ex-Verfassungsrichter hält Prüfung von AfD-Teilverbot für möglich
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 10:16 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deEs müsse die Frage beantwortet werden, ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung überschritten, während sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So würden zudem Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklärte Huber, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Politiker und Innenminister von Thüringen war.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
