Bundestag bringt Änderung des Postrechts auf den Weg
13.06.2024 - 13:15:57 | dts-nachrichtenagentur.deBriefpost soll nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden müssen, damit der im Grundgesetz vorgesehene Universaldienst noch gewährleistet ist. Standardbriefe sollen nicht mehr nach ein bis zwei Werktagen am Ziel sein müssen - künftig gilt eine Frist von drei bis vier Tagen. Konkret ist vorgesehen, dass nach drei Tagen 95 Prozent der eingeworfenen Briefe beim Empfänger sein müssen und 99 Prozent am vierten Tag. Außerdem soll die Obergrenze für Pakete, die von einer Person alleine zugestellt werden, künftig bei 20 statt bei 31,5 Kilogramm liegen. Subunternehmer sollen bei der Paketzustellung stärker kontrolliert werden. Der Einsatz von Brief- und Paketautomaten wird laut Gesetz ebenfalls erleichtert.
Inflation diktiert die politischen Schlagzeilen. Wer schützt deine Ersparnisse?
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt abonnieren .

