Bundestag beschließt Pflegegesetz
06.11.2025 - 13:13:21 | dts-nachrichtenagentur.deFachkräfte sollen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll eine bessere Versorgung gewährleisten. Die genauen Tätigkeiten soll eine Kommission noch festlegen. Im Pflegeberufegesetz soll zudem klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen Heilkunde ausüben dürfen. Fachkräfte sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen künftig zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können.
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