Strafvollzieher für zentrale Hochsicherheits-Gefängnisse
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 12:51 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de"Die zentrale Unterbringung in Zuständigkeit des Bundes sollte übrigens für alle Straftaten gelten, bei denen die Bundesanwaltschaft ermittelt", fügte er hinzu. Derzeit sind ausschließlich die Bundesländer für Haftanstalten zuständig.
Die Fachgewerkschaft sieht die aktuelle Debatte zur Präventivhaft daher kritisch: "Die Kapazitäten im Strafvollzug sind gerade in den Metropolen und Stadtstaaten schon seit langem völlig ausgeschöpft." Für mehr Präventivhaft brauche es mehr Haftplätze und mehr Personal. Das sei seit Jahren der Dreh- und Angelpunkt. Der Bund mache sich dabei aber einen schlanken Fuß, sagte Müller.
Zugleich hob er hervor: "Gefährder, die ideologisch festgefahren sind, darf man nicht unbeobachtet lassen." Denn sie nutzten jeden Freiraum, um einerseits andere Insassen zu radikalisieren, und andererseits Straftaten in der Haft zu planen - bis hin zum körperlichen Angriff auf Vollzugsbeamte oder andere Häftlinge. Deshalb sollten sie möglichst nicht mit anderen zusammenkommen.
Müller warnte: "Es handelt sich um brandgefährliche Personen, die nach außen hin oftmals zunächst nicht aggressiv auftreten, aber dann von null auf hundert gehen und losschlagen." In NRW habe es vor einigen Jahren einen Fall gegeben, wo ein Islamist einen Vollzugsbeamten, mit dem er zuvor gut zurechtkam, plötzlich mit kochend heißem Wasser überschüttete. Er fügte hinzu: "Radikalisierte Straftäter sind meist mit 18 schon längst keine Jugendlichen mehr, sondern aggressive, brutale Erwachsene - das Jugendstrafrecht ist da fehl am Platz."
