Bundesverfassungsgericht, Katherina Reiche

Linke gewinnt in Karlsruhe: Reiche muss Video löschen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 17:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundesverfassungsgericht ordnet die vorläufige Entfernung eines Videos vom Instagram-Account des Wirtschaftsministeriums an. Die endgültige Bewertung der Äußerungen soll erst im Hauptsacheverfahren erfolgen.

Reiches Ministeriumsbeitrag bleibt vorerst offline

  • Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag der Linken mit sechs zu zwei Stimmen statt.
  • Das Video stammt von einer Rede am 23. September und wurde auf dem Instagram-Account des Ministeriums veröffentlicht.
  • Die Löschung gilt bis zur Hauptsacheentscheidung, höchstens jedoch sechs Monate.
  • Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa
Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe stoppt vorerst Ministeriums-Video

Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht ordnete an, dass das auf der Seite des Ministeriums veröffentlichte Video zunächst entfernt werden muss.

Video bezieht sich auf Berliner Linke

Der Clip enthält Ausschnitte aus einer Rede Reiches vom 23. September, wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Die Ministerin warnte darin vor Folgen für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, weil eine Partei über Enteignung spreche und Antisemitismus offen lebe.

Eilantrag mit sechs zu zwei Stimmen erfolgreich

Die Linke hatte Reiche zuvor anwaltlich aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu löschen. Nachdem dies nicht geschah, erhob die Partei Organklage und stellte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.

Der Zweite Senat gab dem Eilantrag statt. Reiche muss das Video bis zur Entscheidung über die Organklage entfernen, längstens jedoch für sechs Monate. Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Stimmen.

Hauptsacheverfahren bleibt entscheidend

Nach Auffassung des Gerichts könnte der Linken durch die weitere Verbreitung ein schwerer und irreparabler Nachteil bei der gleichberechtigten Teilnahme am politischen Wettbewerb entstehen. Dabei verwiesen die Richterinnen und Richter auch auf die laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Ob Reiches Äußerungen verfassungsgemäß waren, soll erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Sollte die Organklage später keinen Erfolg haben, darf sich die Ministerin nach der Entscheidung erneut äußern; als Parteipolitikerin oder Privatperson bleibt sie dabei an die Meinungsfreiheit gebunden.

Ministerium verweist auf Wirtschaftsbezug

Die Linke wirft Reiche vor, als Wirtschaftsministerin das Neutralitätsgebot für Staatsorgane verletzt und sich einseitig parteipolitisch gegen die Partei geäußert zu haben. Das Ministerium hatte erklärt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich auf Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Auch Reiches anwaltliche Vertretung argumentierte mit dem wirtschaftspolitischen Zusammenhang. Die Auseinandersetzung über Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens habe zugleich eine Bedeutung für die internationale Attraktivität Berlins als Investitionsstandort.

Linke geht auch gegen andere Politiker vor

Die Linke wendet sich nach eigenen Angaben auch gegen andere Politiker, die der Partei über soziale Netzwerke Antisemitismus oder eine Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige dieser Beiträge wurden nach anwaltlichen Schreiben gelöscht, andere blieben online.

Die Entscheidung betrifft einen zentralen Grundsatz staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Regierungsmitglieder dürfen politische Positionen vertreten, müssen dabei aber zwischen ihrem Partei- und Regierungsamt unterscheiden. Veröffentlicht ein Ministerium einen Beitrag über seine offiziellen Kanäle, gelten dafür andere Maßstäbe als bei einer privaten oder parteipolitischen Äußerung.

Im Mittelpunkt steht deshalb nicht nur die Kritik an der Linken, sondern auch die Frage, ob das Wirtschaftsministerium den institutionellen Rahmen für eine parteipolitische Auseinandersetzung genutzt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsatzfrage im Eilverfahren ausdrücklich offengelassen. Es begründete den vorläufigen Schritt mit der möglichen Beeinträchtigung der politischen Chancengleichheit während der Regierungsbildung in Berlin.

Vorläufige Löschung, offene Hauptsache

Die Löschung gilt längstens sechs Monate oder bis zur Entscheidung über die Organklage. Damit ist weder abschließend festgestellt, dass Reiches Äußerungen verfassungswidrig waren, noch ist der Ministerin jede Wiederholung untersagt. Das Gericht stellt vielmehr die Folgen gegeneinander: Eine fortdauernde Verbreitung könnte den politischen Wettbewerb zulasten der Linken beeinflussen, während eine spätere Aufhebung der Anordnung eine erneute Äußerung weiterhin ermöglichen würde.

Für die politische Kommunikation von Ministerien setzt der Beschluss damit ein vorläufiges Signal. Besonders sensibel sind Beiträge, die staatliche Informationsarbeit, wirtschaftspolitische Argumentation und Angriffe auf eine Partei miteinander verbinden.

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