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Bundesfinanzministerium weist Kritik an Sondervermögen zurück

18.03.2026 - 13:24:24 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundesfinanzministerium weist den Vorwurf der Zweckentfremdung des Infrastruktur-Sondervermögens (SVIG) zurück."Der Vorwurf geht fehl", schreibt der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesfinanzministerium, Armin Steinbach, mit weiteren Mitarbeitern des Finanzministeriums in einem Fachaufsatz, über den das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Finanzministerium (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Finanzministerium (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von den bis 2028 aus dem Sondervermögen geplanten Investitionen in Höhe von 176,9 Milliarden "sind 172,5 Milliarden Euro nicht nur aus einer verfassungsrechtlichen, sondern auch aus einer finanzpolitischen Perspektive zusätzlich", schreiben die Beamten.

Am Dienstag hatten das Münchener Ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt. Laut IW wurden im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet. Das Geld floss also nicht wie beabsichtigt in zusätzliche Investitionen, sondern in andere Projekte. Laut Ifo-Institut sollen sogar 95 Prozent der Mittel zweckentfremdet worden sein. Steinbach und seine Beamten halten die Berechnungen für nicht belastbar. Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Jahres 2024 seien nicht auf das Jahr 2025 übertragbar. Nicht der Vergleich mit 2024 sei entscheidend, sondern ein Vergleich mit der Finanzplanung der Ampel-Koalition.

"Ohne die Einrichtung des SVIK wären die Investitionen als disponible Ausgaben im Jahr 2025 voraussichtlich stark gesunken", heißt es in dem Artikel. "Zweitens vernachlässigt die Analyse von Ifo und IW die Effekte der stark veränderten Struktur des Bundeshaushalts durch die Bereichsausnahme für sicherheits- und verteidigungsrelevante Ausgaben, im Zuge derer sich die Gesamtausgaben des Kernhaushalts deutlich erhöht haben", heißt es weiter. Drittens sei eine jährliche Betrachtung der Kreditaufnahme nicht geeignet, um eine adäquate Mittelverwendung zu bewerten. Aufgrund der Überjährigkeit könnten nicht abgeflossene Investitionsmittel aus dem SVIK auch in den kommenden Jahren ausgegeben werden, so die Beamten. "Damit läuft der Vorwurf des Verschiebebahnhofs - zumindest für den Bundesanteil des SVIK - ins Leere."

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