Bundesverwaltungsgericht, Lehrerarbeitszeit

Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit: Fall eines Grundschulrektors könnte bundesweit Schule machen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 14:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Mehrarbeit eines ehemaligen Grundschulrektors aus Hannover – ein Fall mit möglicher Signalwirkung für Lehrkräfte in ganz Deutschland. Im Zentrum steht die Frage, wie strukturelle Überstunden erfasst und ausgeglichen werden müssen.

Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit. - Bild: André Jahnke/dpa
Bundesverwaltungsgericht prüft Lehrer-Mehrarbeit. - Bild: André Jahnke/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich mit der Frage, wie die Mehrarbeit von Lehrkräften erfasst und ausgeglichen werden muss und ob hierzu empirische Untersuchungen zum tatsächlichen Arbeitsumfang erforderlich sind, um eine Überschreitung der Wochenarbeitszeit zu vermeiden.

Grundschulrektor aus Hannover klagt auf Entschädigung

Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage eines mittlerweile pensionierten Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte ihm für geleistete Mehrarbeit eine Entschädigung von 31.435,59 Euro zugesprochen. Gegen dieses Urteil legte das Land Niedersachsen Revision ein, über die nun das Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

Der Kläger hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitungen neben der Unterrichtsverpflichtung belegte. Zudem dokumentierte er seine Arbeitszeit über ein Jahr hinweg. Das Oberverwaltungsgericht sah eine strukturelle Mehrarbeit von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche als erwiesen an.

Streit um die Anordnung der Überstunden

In der mündlichen Verhandlung konzentrierte sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die Frage, ob die zusätzliche Arbeitszeit vom Dienstherrn angeordnet oder herangezogen wurde. Das Land Niedersachsen bestritt dies und erklärte, Leistungen über die festgelegte Arbeitszeit hinaus seien weder angeordnet worden noch sei dies erforderlich gewesen.

Die Klägerseite hielt dem entgegen, dass dem Schulleiter fortlaufend zusätzliche Aufgaben übertragen worden seien, die innerhalb der regulären Arbeitszeit nicht zu bewältigen gewesen seien. Da Beamte zur Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet sind, komme eine solche Aufgabenverlagerung nach Auffassung des Rechtsanwalts einer Heranziehung zur Mehrarbeit gleich.

Bundesweite Bedeutung für Lehrkräfte

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird von Lehrkräften bundesweit aufmerksam verfolgt. Nach Angaben der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sind allein dort rund 160.000 Lehrkräfte organisiert, für die der Ausgang des Verfahrens maßgeblich sein könnte. Die GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern betonte am Rande der Verhandlung, es gehe nicht in erster Linie um Freizeit- oder finanziellen Ausgleich, sondern um die Gesundheit der Lehrkräfte und mehr Zeit für Unterricht und pädagogische Arbeit mit jedem Kind.

Viele Lehrkräfte berichten von einem Mangel an Zeit für pädagogische Tätigkeit, weil sie durch zusätzliche Verwaltungs- und Organisationsaufgaben stark belastet sind. Der Fall des Grundschulrektors aus Hannover steht aus Sicht der Gewerkschaft stellvertretend für diese Realität in vielen Schulen.

Apps und Studien zur Arbeitszeit an Schulen

Obwohl gesetzlich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung beim Arbeitgeber liegt, haben mehrere Landesverbände der GEW ihren Mitgliedern digitale Werkzeuge zur Dokumentation an die Hand gegeben. In Bundesländern wie Hessen, Berlin und Baden-Württemberg nutzen bereits Tausende Lehrerinnen und Lehrer eine App, um ihre Arbeitszeit systematisch festzuhalten.

Auch einzelne Kultusministerien haben Studien zur Arbeitsbelastung von Lehrkräften in Auftrag gegeben. In Sachsen ergaben Erhebungen, dass etwa die Hälfte der Lehrkräfte in jedem Schuljahr unbezahlte Mehrarbeit von rund acht Stunden pro Woche leistet. Etwa 17 Prozent der Schulleitungen arbeiteten demnach durchschnittlich über alle Schulwochen hinweg mehr als 48 Stunden pro Woche.

Forderung nach einfacher Arbeitszeiterfassung

Vor diesem Hintergrund fordert die GEW in Sachsen eine verbindliche Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Landesvorsitzender Burkhard Naumann verwies darauf, dass eine einfache Dokumentation von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen ausreiche. Die Gewerkschaft plädiert für ein unkompliziertes, freiwilliges Modell, mit dem Schulen und Dienstherren belastbare Daten zur tatsächlichen Arbeitsbelastung gewinnen können.

Arbeitszeit von Lehrkräften als politisches und rechtliches Thema

Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht berührt einen seit Jahren umkämpften Bereich des deutschen Bildungswesens: die tatsächliche Arbeitsbelastung von Lehrkräften und Schulleitungen. Die Klage eines Grundschulrektors gegen das Land Niedersachsen steht exemplarisch für die Diskussion, ob der Staat seiner Fürsorgepflicht gegenüber Beamtinnen und Beamten ausreichend nachkommt und ob die formalen Arbeitszeitregelungen die Realität in den Schulen abbilden.

Die im Verfahren herangezogene Arbeitszeitstudie und die detaillierte Dokumentation eines ganzen Jahres verdeutlichen, dass gerade Schulleitungen neben Unterrichtsverpflichtung umfangreiche zusätzliche Aufgaben tragen – von Personalführung über Elternarbeit bis zur Umsetzung bildungspolitischer Reformen. Wenn Gerichte diese Mehrarbeit als strukturell einstufen, geht es nicht nur um individuelle Entschädigung, sondern um die Frage, ob die Organisation von Schule auf einem dauerhaften Überschreiten der Wochenarbeitszeit beruht.

Mögliche Folgen für Schulen in ganz Deutschland

Das Verfahren hat weitreichende Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht als höchstes deutsches Verwaltungsgericht eine Leitentscheidung treffen kann. Bestätigt es einen Anspruch auf Ausgleich für strukturelle Mehrarbeit, könnten Länder und Schulträger ihre Regelungen zur Arbeitszeit neu justieren müssen. Denkbar sind etwa systematische Erfassungspflichten, Anpassungen der Pflichtstunden oder zusätzliche Entlastungsinstrumente für Schulleitungen, um gesundheitliche Belastungen zu reduzieren und mehr Raum für pädagogische Arbeit zu schaffen.

Rolle von Gewerkschaften und digitalen Erfassungssystemen

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft verweist seit längerem auf die gesundheitlichen Folgen dauerhafter Mehrarbeit und fordert mehr Zeit für Unterricht und pädagogische Förderung. Digitale Erfassungslösungen, wie von der GEW bereitgestellte Apps, schaffen Transparenz über die tatsächliche Arbeitszeit und können als Grundlage für betriebliche und rechtliche Diskussionen dienen. Unabhängige Studien aus einzelnen Bundesländern mit hohen Werten unbezahlter Mehrarbeit unterstreichen, dass der Ausgang des Verfahrens über einen Einzelfall hinausweist und die Debatte um eine moderne, rechtssichere Arbeitszeitorganisation an Schulen weiter befeuern dürfte.

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