Bundesverfassungsgericht wird 75: Karlsruhe unter Druck
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 05:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundesverfassungsgericht feiert am 28. September 2026 sein 75-jähriges Bestehen und steht dabei vor der Frage, wie es seine Unabhängigkeit in einem rauer werdenden politischen Klima bewahren kann.
Hälfte erwartet mehr politischen Einfluss
Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur gaben 50 Prozent der Befragten an, die Politik werde in den kommenden Jahren stärker versuchen, Einfluss auf das Gericht zu nehmen. Nur drei Prozent erwarteten weniger Einflussversuche, 27 Prozent keine Veränderung; 19 Prozent machten keine Angabe.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, das Gericht habe in den vergangenen 75 Jahren unabhängig von Regierung, Parlament und Antragstellern nach den Vorgaben der Verfassung entschieden. Wer politischen Einfluss ausüben wolle, werde eine Antwort aus Karlsruhe erhalten.
Vertrauen bleibt vergleichsweise hoch
Nach der Umfrage vertrauten 66 Prozent der 2.161 befragten Wahlberechtigten dem Bundesverfassungsgericht eher oder voll und ganz. Damit lag Karlsruhe deutlich vor Bundesregierung mit 29 Prozent, Bundestag mit 38 Prozent und Bundesrat mit 47 Prozent.
Gleichzeitig ist das Vertrauen in das Gericht rückläufig. Harbarth ordnete diese Entwicklung in einen allgemeinen Druck auf den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ein, der auch andere staatliche Institutionen betreffe.
Deutliche Unterschiede bei AfD-Wählern
Unter den AfD-Wählerinnen und -Wählern vertrauten dem Gericht 34 Prozent. Insgesamt hielten 72 Prozent der Befragten die Entscheidungen des Gerichts für unabhängig von staatlichen Weisungen; unter AfD-Wählern lag dieser Anteil bei 46 Prozent. Für unparteiisch hielten das Gericht insgesamt 67 Prozent, unter AfD-Wählern waren es 36 Prozent.
Harbarth betonte, es sei ein Normalfall, dass Richter Gesetze für verfassungsgemäß erklärten, die sie politisch für falsch hielten. Vizepräsidentin Ann-Kathrin Kaufhold sagte, das Gericht stehe nur auf der Seite des Grundgesetzes.
Jubiläum mit Blick auf neue Verfahren
Das Gericht nahm am 28. September 1951 seine Arbeit auf. Zuvor war im April desselben Jahres das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft getreten. Damals begannen 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit.
Für Oktober sind im Ersten Senat Verhandlungen zur Erbschaftsteuer angekündigt. In den folgenden Monaten könnten Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag und zum bayerischen Polizeigesetz fallen. Zudem steht ein mögliches AfD-Verbotsverfahren im Raum. Kaufhold erklärte dazu, ein solcher Antrag werde geprüft, wenn die Antragsberechtigten ihn stellten.
Verfassungsgericht als Stabilitätsanker
Das Bundesverfassungsgericht wurde 1951 als Konsequenz aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur geschaffen. Anders als der frühere Staatsgerichtshof erhielt es weitreichende Befugnisse, darunter die konkrete und abstrakte Normenkontrolle sowie die Möglichkeit, Parteien für verfassungswidrig zu erklären. Damit gehört Karlsruhe zu den zentralen Sicherungen des deutschen Rechtsstaats.
Seine besondere Stellung beruht zugleich auf einem Spannungsverhältnis: Das Gericht entscheidet über politisch folgenreiche Fragen, soll aber unabhängig von politischen Mehrheiten urteilen. Die Richterinnen und Richter werden von Bundestag und Bundesrat gewählt. Umso wichtiger sind transparente Verfahren und die Bereitschaft der politischen Akteure, gerichtliche Entscheidungen auch dann zu akzeptieren, wenn sie den eigenen Interessen widersprechen.
Vertrauen entscheidet über Wirkung
Die Umfragewerte zeigen, dass das Gericht im Vergleich zu Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat weiterhin über einen Vertrauensvorsprung verfügt. Der Rückgang des Ansehens und die deutlich geringeren Vertrauenswerte unter AfD-Wählerinnen und -Wählern weisen jedoch auf eine wachsende politische Polarisierung hin. Für die praktische Wirkung des Verfassungsrechts ist entscheidend, dass Urteile nicht nur rechtlich gelten, sondern auch gesellschaftlich als legitim anerkannt werden.
Mit den angekündigten Verfahren zur Erbschaftsteuer, zum Rundfunkbeitrag und zum bayerischen Polizeigesetz stehen Entscheidungen mit unmittelbarer Bedeutung für Bürger, Länder und politische Institutionen an. Ein mögliches Parteiverbotsverfahren würde zusätzlich die Frage aufwerfen, wie das Gericht seine rechtliche Prüfung von der politischen Auseinandersetzung abschirmt.
