Bundesverfassungsgericht: Hubig würdigt 75 Jahre Karlsruhe
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 10:28 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich seines 75. Jubiläums gewürdigt. Sie bezeichnete das Gericht als prägende Institution der Bundesrepublik und als Schutz für Freiheit und Demokratie.
Hubig verweist auf prägende Rechtsprechung
„Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre unsere Republik nicht die gleiche“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. Karlsruhe habe das Land geprägt und die Verfassung zu einem „Bollwerk der Freiheit und der Demokratie“ gemacht, so die Ministerin.
Als Beispiele für große Fragen der Gegenwart nannte Hubig Klimaschutz, das Recht auf Bildung, die Selbstbestimmung am Lebensende sowie Fragen der geschlechtlichen Identität. Die Rechtsprechung des Gerichts zeige, warum es in Deutschland und weltweit hohes Ansehen genieße.
Ministerin mahnt Verantwortung der Gesellschaft an
Der Geburtstag sei Anlass zu Stolz und Freude, sagte Hubig. Zugleich verwies sie auf Herausforderungen für Gericht und Land. Die verfassungsmäßige Ordnung sowie die gleiche Würde und Freiheit aller Menschen seien nicht selbstverständlich.
Freiheit und Demokratie könnten nicht allein von den 16 Richterinnen und Richtern in Karlsruhe bewahrt werden, betonte die Ministerin. Auch die beste Verfassung könne das politische Ringen um die richtigen Lösungen nicht ersetzen.
Festakt am Montag in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 eröffnet. Zum Festakt am kommenden Montag werden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 eröffnet und gehört damit zu den prägenden Institutionen der Bundesrepublik. Sein Sitz in Karlsruhe ist eng mit der Entwicklung des deutschen Verfassungsstaats verbunden. Das Gericht prüft Gesetze am Maßstab des Grundgesetzes und entscheidet über Verfassungsbeschwerden, Organstreitigkeiten sowie weitere verfassungsrechtliche Verfahren.
Die von Stefanie Hubig genannten Themen spiegeln wider, wie stark die Rechtsprechung des Gerichts in den Alltag hineinwirkt. Entscheidungen zu Klimaschutz, Bildung, medizinischer Selbstbestimmung und geschlechtlicher Identität betreffen nicht nur staatliche Institutionen, sondern auch konkrete Rechte und Pflichten der Bürger. Zugleich setzt das Gericht politischen Entscheidungen Grenzen, ohne selbst die politische Gestaltung zu ersetzen.
Verfassungsgericht zwischen Schutz und Verantwortung
Das Jubiläum fällt in eine Zeit, in der demokratische Institutionen unter besonderem Druck stehen. Der Schutz der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und der Gewaltenteilung hängt deshalb nicht allein von gerichtlichen Entscheidungen ab, sondern auch von der Bereitschaft staatlicher Stellen und der Gesellschaft, verfassungsrechtliche Regeln zu achten. Hubigs Hinweis auf die Verantwortung aller Bürger beschreibt diesen Zusammenhang.
Beim Festakt am kommenden Montag werden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz erwartet. Die Würdigung richtet den Blick damit zugleich auf die institutionelle Rolle des Gerichts und auf die politische Verantwortung, die aus seinen Entscheidungen folgt. Für Bürger bleibt besonders relevant, dass Karlsruhe staatliches Handeln kontrolliert und Grundrechte auch gegenüber Mehrheiten absichert.
