Bundesverfassungsgericht, 75 Jahre Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht: Fünf Fakten zum 75. Geburtstag

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundesverfassungsgericht wacht seit 75 Jahren über die Einhaltung des Grundgesetzes. Fünf Fakten erklären seine besondere Stellung, die roten Roben und die geringe Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden.

  • Das Gericht hat seinen Sitz im Karlsruher Schlossbezirk. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    Das Gericht hat seinen Sitz im Karlsruher Schlossbezirk. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • Bei Verhandlungen und Verkündungen tragen die Richterinnen und Richter rote Roben. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
    Bei Verhandlungen und Verkündungen tragen die Richterinnen und Richter rote Roben. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
Das Gericht hat seinen Sitz im Karlsruher Schlossbezirk. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa Bei Verhandlungen und Verkündungen tragen die Richterinnen und Richter rote Roben. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht wacht seit 75 Jahren über die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet über Grundrechtsbeschwerden sowie Streitigkeiten zwischen politischen Akteuren.

Unabhängig von Ministerien

Das Gericht ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik und untersteht anders als die Fachgerichte keinem Ministerium. Die 16 Richterinnen und Richter in zwei Senaten treffen grundsätzliche organisatorische Entscheidungen selbst. Gerichtspräsident Stephan Harbarth leitet die Verwaltung; insgesamt arbeiten rund 270 Menschen am Bundesverfassungsgericht.

Rote Roben als Markenzeichen

Bei Verhandlungen und Urteilsverkündungen tragen die Richterinnen und Richter scharlachrote Roben, Baretts und einen weißen Jabot. Die Gewänder gehören ihnen nicht persönlich, sondern werden von einer Amtsinhaberin oder einem Amtsinhaber an die nächste Person weitergegeben. Eine Schneiderin aus Karlsruhe bessert sie aus und passt sie bei Personalwechseln an.

Warum Karlsruhe der Sitz des Gerichts wurde

Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmte 1951, dass es vorerst in Karlsruhe ansässig sein sollte. Für den Standort sprach vor allem, dass der Bundesgerichtshof bereits dort saß und sich Verwaltung oder Bibliothek gemeinsam nutzen ließen. Zudem muss ein Drittel der Verfassungsrichterinnen und -richter aus der Richterschaft der Bundesgerichte kommen.

Die erste Entscheidung betraf Baden-Württemberg

Die erste Entscheidung erging am 9. September 1951 im Eilverfahren. Der Zweite Senat ordnete an, die für den 16. September geplante Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaates zu verschieben, um die Rechtslage eingehender zu prüfen.

Im Dezember 1951 konnte die Abstimmung stattfinden. Sie führte zur Gründung des Landes Baden-Württemberg.

Wenige Beschwerden sind erfolgreich

Verfassungsbeschwerden machten 2025 mit 4.722 Fällen rund 96 Prozent der Verfahren aus. Bürgerinnen und Bürger können sich damit an das Gericht wenden, wenn sie eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend machen.

Die durchschnittliche Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre lag bei 1,48 Prozent. In der großen Mehrheit der Verfahren stellte das Gericht somit keinen Verstoß gegen die Verfassung fest.

75 Jahre Verfassungsgericht als Machtbegrenzung

Das Bundesverfassungsgericht nahm 1951 seine Arbeit in der frühen Bundesrepublik auf. Seine besondere Stellung ergibt sich daraus, dass es nicht nur über individuelle Grundrechtsbeschwerden entscheidet, sondern auch die Grenzen staatlicher und parlamentarischer Macht verbindlich bestimmt.

Die hohe Zahl von Verfassungsbeschwerden zeigt zugleich den erleichterten Zugang zum Gericht. Die geringe Erfolgsquote macht deutlich, dass die Beschwerde kein allgemeines Korrektiv für politische oder persönliche Unzufriedenheit ist. Das Gericht prüft vielmehr eng, ob ein grundrechtlich geschützter Bereich verletzt wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung erfüllt sind.

Karlsruhe und die politische Öffentlichkeit

Der Sitz in Karlsruhe steht historisch für die räumliche Distanz zwischen Verfassungsjustiz und Regierungssitz. Diese Trennung prägt die öffentliche Wahrnehmung des Gerichts bis heute: Entscheidungen aus Karlsruhe können politische Vorhaben stoppen, verändern oder unter verfassungsrechtliche Bedingungen stellen, ohne dass das Gericht selbst Teil der politischen Mehrheitsbildung ist.

In einer zunehmend konfliktreichen politischen Debatte wächst damit die Bedeutung verständlicher Begründungen und transparenter Verfahren. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt die Verfassungsbeschwerde ein außergewöhnlicher Rechtsbehelf; für politische Akteure ist das Gericht zugleich Kontrollinstanz und verbindlicher Rahmen ihrer Entscheidungen.

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