Deutschland, Justiz

Hubig schlägt höhere Haftentschädigung vor - Länder bezahlen

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 12:32 Uhr, dpa.de

Bundesjustizministerin Hubig möchte die Haftentschädigung erhöhen. Abzüge für «Kost und Logis» sollen abgeschafft werden. Was sich für Betroffene außerdem ändern soll.

  • Haftentschädigung gibt es unter anderem, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
    Haftentschädigung gibt es unter anderem, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit den Verbesserungen für zu Unrecht inhaftierte Menschen auch das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. (Archivfoto) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit den Verbesserungen für zu Unrecht inhaftierte Menschen auch das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. (Archivfoto) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
Haftentschädigung gibt es unter anderem, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit den Verbesserungen für zu Unrecht inhaftierte Menschen auch das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. (Archivfoto) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa

Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig vom Staat eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen statt wie bisher 75 Euro.

Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird. Geld gibt es auch dann, wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. 

Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Längere Fristen

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gestellt haben. Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate. Für den Antrag auf die Entscheidung über den konkreten Betrag sollen die Betroffenen bis zu ein Jahr Zeit haben.

Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll zudem auch nach durchgeführter Hauptverhandlung die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Dies soll zu ihrer Rehabilitierung betragen. Länder und Verbände können nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen. 

Keine Abzüge für «Kost und Logis»

«Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden», sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für «Kost und Logis» erdulden müsse, sei falsch.

Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Laut den im Entwurf enthaltenen Schätzungen dürfte durch die Anhebung der Entschädigung insgesamt eine Belastung für die Justizhaushalte der Länder von knapp 2,5 Millionen Euro pro Jahr entstehen. 

Wie viele Betroffene gibt es?

Grundlage der Schätzung ist eine Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen aus dem Jahr 2022. Danach wird bundesweit jährlich etwa für 80.000 Tage Freiheitsentziehung Entschädigung gezahlt. Fälle unrechtmäßiger Strafhaft von über sechs Monaten kommen laut diesen Daten nur sehr selten vor, auch Fälle längerer Untersuchungshaft ohne anschließende Schuldfeststellung seien die Ausnahme. Daher dürfte die erhöhte Entschädigung von 150 Euro pro Tag lediglich für circa jeden zehnten Hafttag, für den Entschädigung fällig wird, ausgezahlt werden.

Vorhaben aus der letzten Wahlperiode

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD findet sich keine explizite Vereinbarung zur Anhebung der Entschädigung für zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug. Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. Er sah damals für Fälle, in denen jemand sechs Monate oder länger unrechtmäßig inhaftiert war, eine Entschädigungszahlung von 200 Euro pro Tag vor.

Die letzte Änderung liegt knapp sechs Jahre zurück. 2020 war die Haftentschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung von 25 Euro auf 75 Euro pro Tag angehoben worden.

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