Ungarn, Justiz

Dobrindt hat keine Einwände gegen Verurteilung von Maja T. in Ungarn

06.02.2026 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die umstrittene Verurteilung von Maja T.

Alexander Dobrindt (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
zu acht Jahren Gefängnis durch ein ungarisches Gericht für zwangsläufig erklärt.

"Maja T. gehört einer linksextremistischen Gruppe an, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen hat", sagte Dobrindt dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen." Dobrindt verteidigte das Gerichtsverfahren in Ungarn: "Und da diese Straftaten in Ungarn begangen worden sind, ist aus meiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden."

Der non-binären Person Maja T. aus Deutschland wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren in Deutschland vor Gericht stehenden Beschuldigten im Februar 2023 mehrere mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt Budapest angegriffen und teils schwer verletzt zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für rechtswidrig erklärt. Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft liegt eine verbindliche Garantieerklärung für eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland vor.

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