BGH, Verurteilung

BGH bestätigt Verurteilung von früherer KZ-Sekretärin

20.08.2024 - 10:05:35 | dpa.de

  • Der BGH hat die Verurteilunng einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord betätigt. (Foto: Archiv) - Foto: Uli Deck/dpa
    Der BGH hat die Verurteilunng einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord betätigt. (Foto: Archiv) - Foto: Uli Deck/dpa
  • Der BGH hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. (Foto:Archiv) - Foto: Christian Charisius/dpa
    Der BGH hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. (Foto:Archiv) - Foto: Christian Charisius/dpa
Der BGH hat die Verurteilunng einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord betätigt. (Foto: Archiv) - Foto: Uli Deck/dpa Der BGH hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. (Foto:Archiv) - Foto: Christian Charisius/dpa

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. 

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