Berlin: Rot-Grün-Rot plant Vergesellschaftung von 160.000 Wohnungen
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 14:27 Uhr | dpa, AD HOC NEWSParteien vor nächsten Entscheidungen
- Die drei Parteien wollen nach den Sondierungen Koalitionsverhandlungen empfehlen.
- Ein Gesetz zur Vergesellschaftung soll Mitte 2028 vorgelegt werden.
- Grüne und SPD entscheiden am Montag, die Linke berät am 31. Oktober.
Berlin vor Koalitionsverhandlungen über Wohnungsbestände
Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin nach ihren Sondierungen Koalitionsverhandlungen aufnehmen und dabei auch die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das Vorhaben betrifft rund 160.000 Wohnungen von fünf Konzernen und soll über Artikel 15 des Grundgesetzes umgesetzt werden.
Vergesellschaftung mit hoher Entschädigung
Die Parteien planen, etwa 160.000 Wohnungen gegen Entschädigung in die öffentliche Hand zu überführen. Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen sollen jeweils einen Bestand von 10.000 Einheiten behalten dürfen.
Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt und über Kredite finanziert werden. Die Rückzahlung soll über Mieteinnahmen erfolgen. Ein Gesetz wollen die möglichen Koalitionspartner Mitte 2028 vorlegen; nach dem Beschluss soll es erst ein Jahr später in Kraft treten.
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Parteien setzen unterschiedliche Akzente
Die Linke, die bei der Berlin-Wahl stärkste Kraft wurde, kann damit ein zentrales Wahlversprechen verfolgen. SPD-Chef Steffen Krach hatte Enteignungen im Wahlkampf abgelehnt, bezeichnete die nun vereinbarte Lösung aber als vertretbaren Kompromiss.
Zusätzlich planen die drei Parteien 100.000 neue Wohnungen, Kiezkantinen mit warmen Mahlzeiten für drei Euro und ein günstigeres Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr. Die Bundeswehr soll nach dem Sondierungspapier nicht mehr in Berliner Schulen auftreten.
Entscheidungen über Verhandlungen stehen an
Die Grünen beraten am Montag auf einem kleinen Parteitag über den Einstieg in Koalitionsverhandlungen. Auch der SPD-Landesvorstand soll an diesem Tag entscheiden. Die Linke will am 31. Oktober auf einem Parteitag abstimmen; bei Zustimmung aller drei Parteien könnten die Gespräche Anfang November beginnen.
Antisemitismus belastet Regierungsbildung
Überschattet werden die Pläne von der Debatte über Antisemitismus in der Berliner Linken. Die Parteien vereinbarten, sich zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung zu bekennen.
Bei antisemitischen Verstößen sollen Sanktionen bis zum Ausschluss aus der Fraktion möglich sein. Zudem muss die Linke den Umgang mit der Neuköllner Abgeordneten Vanessa Emde klären, deren Äußerungen zu Israel parteiintern für Konflikte sorgen.
Der Berliner Sondierungskompromiss verbindet zwei unterschiedliche politische Ziele: Die drei Parteien wollen den Neubau ausweiten und zugleich große bestehende Wohnungsbestände in Gemeineigentum überführen. Damit rückt der Volksentscheid von 2021 erneut ins Zentrum der Landespolitik. Die nun vereinbarte Schwelle von mindestens 10.000 Wohnungen je Unternehmen begrenzt den Kreis der betroffenen Konzerne, lässt das Grundprinzip der Vergesellschaftung aber bestehen.
Rechtlich stützt sich das Vorhaben auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Der Weg zu einer Umsetzung bleibt lang: Erst soll Mitte 2028 ein Gesetz vorgelegt werden, danach wären parlamentarische Beratungen, eine Prüfung durch das Verfassungsgericht und voraussichtlich Klagen aus der Wohnungswirtschaft möglich. Die geplante Entschädigungsobergrenze von 16 Milliarden Euro würde zudem eine erhebliche finanzielle Belastung für das Land bedeuten. Die Refinanzierung über Mieten soll den Haushalt entlasten, bindet die Umsetzung aber eng an die künftigen Einnahmen der öffentlichen Wohnungsbestände.
Politische und praktische Folgen
Für Mieterinnen und Mieter wäre ein größerer kommunaler Bestand vor allem deshalb relevant, weil das Land stärker auf Mietentwicklung und Belegung einwirken könnte. Kurzfristig verändert der Sondierungsbeschluss jedoch weder bestehende Mietverträge noch die Eigentumsverhältnisse. Zunächst müssen die Parteigremien zustimmen, anschließend müssten die Koalitionsverhandlungen erfolgreich verlaufen. Zugleich zeigt der Kompromiss die Spannungen innerhalb der möglichen Regierung: Die Linke erhält ihr zentrales Wohnungsprojekt, während SPD und Grüne auf Neubau, Polizeiausstattung und den Erhalt des Verfassungsschutzes verweisen können.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Deutschlandfunk: „Berlin Linke, Grüne und SPD planen nach Sondierungen auch Wohnungs-Enteignungen“ (18.10.2026)
Der Beitrag bestätigt den geplanten Zugriff auf rund 160.000 Wohnungen, die Schwelle von 10.000 Wohnungen und die vorgesehene Entschädigungsgrenze von 16 Milliarden Euro. Zusätzlich hebt er die anstehenden Parteientscheidungen sowie die innerparteilichen Konflikte der Berliner Linken hervor.
ntv: „Sondierungspapier vorgestellt: Rot-Grün-Rot steht vor Koalitionsverhandlungen - das sind die Pläne für Berlin“ (17.10.2026)
Der Artikel stellt den Kompromiss bei der Vergesellschaftung als zentrale Einigung der Sondierungen heraus und ordnet ihn vor dem Hintergrund der früheren Ablehnung durch SPD-Chef Steffen Krach ein. Einen breiteren Schwerpunkt legt er außerdem auf Bildungs-, Sauberkeits- und Antisemitismuspläne.
Einigkeit besteht über den politischen Kurs und die Eckdaten des Wohnungsprojekts. Offen bleiben vor allem die Zustimmung der Parteigremien, die rechtliche Prüfung und die konkrete Finanzierung.
