AfD hat Verfassungsschutz am 02.05. abgemahnt, Frist für Unterlassungserklärung endet am 05.05. - Klage mit Eilantrag ist vorbereitet!
04.05.2025 - 16:33:59 | presseportal.deDenn schon in der dieser Presseinformation beigefügten Abmahnung ist ausführlich dargestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte benennen kann, die eine angeblich "Gewissheit" belegen würden, dass "verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen" den Charakter der Alternative für Deutschland prägen und die Partei "von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht" wird. Stattdessen gilt, um nur einige Punkte herauszugreifen:
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