BDIU begrüßt Reforminitiative - entscheidend bleibt die wirksame Aufsicht / Verband unterstützt hohe Qualifikationsanforderungen und Umgehungsverbot, aber kritisiert die Debatte zum Konzerninkasso
26.03.2026 - 15:51:02 | presseportal.de
In dem jetzt in Erster Lesung beratenen Gesetzentwurf ist ein Umgehungsverbot für Inkassounternehmen vorgesehen. Es soll verhindern, dass sie mit Schuldnern Kontakt aufnehmen, die sich anwaltlich oder durch Schuldnerberatungen vertreten lassen. "Das ist bei uns bewährte Praxis, seit Jahren Standard und im Code of Conduct festgeschrieben. Wir begrüßen, dass unser Standard nun rechtsverbindlich wird", betont Blietz-Weidmann.
Ohne starke Aufsicht keine Wirkung!
Skeptisch sieht der BDIU aber die Erfolgsaussichten der erneuten Initiative gegen Missbrauch im Inkasso vorzugehen. Frühere Versuche waren wirkungslos geblieben. "Während die regelkonformen Unternehmen immer stärker reguliert werden, lachen sich die schwarzen Schafe ins Fäustchen", resümiert Blietz-Weidmann. Ohne eine entsprechende Ausstattung der Aufsicht machten diese unseriösen Anbieter einfach weiter. "Eine Aufsicht ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibt ein Papiertiger."
Der BDIU hat die Übertragung der Marktaufsicht an das Bundesamt für Justiz (BfJ) seit Jahren gefordert und begrüßt, dass sie seit Januar 2025 in Kraft ist. Jetzt, so die BDIU-Präsidentin, gehe es darum, auch den zweiten Schritt zu tun und der Behörde Mittel und Möglichkeiten zu geben, ihren wichtigen Kontrollauftrag zu erfüllen.
Schluss mit den Scheindebatten über das Konzerninkasso
Unverständnis ernteten Beiträge, die das Konzerninkasso wieder in den Fokus rückten. Der Parlamentarismus und der Rechtsstaat lebten davon über Fakten und deren Interpretation konstruktiv zu streiten. Gerade in Zeiten abnehmenden Vertrauens in die Politik und ihre Lösungskompetenz sollten Mitglieder des deutschen Bundestages keine ehrabschneidenden Vergleiche anstellen, um Schlagzeilen zu produzieren", sagt Blietz-Weidmann.
Einen Grund für erneute Debatte gibt es beim Thema Konzerninkasso ohnehin nicht. Erst vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof dazu ein abschließendes Urteil gefällt. Dies sei nun in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen worden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll das Konzerninkasso auch der behördlichen Aufsicht unterstellt werden.
BDIU bietet konstruktive Begleitung an
Der BDIU bietet dem Gesetzgeber Unterstützung im weiteren Verfahren an. "Wir stehen den Parlamentarierinnen und Parlamentariern gern zur Verfügung", lädt Blietz-Weidmann ein, die Erfahrung der Praktiker zu nutzen. Das gemeinsame Ziel sei ein starker und fairer Inkassomarkt, der seine systemrelevanten Funktionen für die Wirtschaft erfüllen und den Zugang zum Recht stärken könne. Dazu gehört aus Sicht des BDIU auch, die in der Stellungnahme des Verbands eingebrachten Anregungen ernsthaft geprüft werden: von der Erweiterung der Postulationsfähigkeit von Inkassodienstleistern über die Beseitigung von Ungleichbehandlungen gegenüber der Anwaltschaft bis hin zu einer überfälligen Anpassung der Inkassokosten an die wirtschaftliche Realität.
Der BDIU hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass er zu konstruktiver Mitarbeit und einer gewissen Leidensfähigkeit in der Lage ist. Blietz-Weidmann: "Zusammenarbeit ist aber nicht, dass die einen eine Ansage machen und die anderen spuren. Zusammenarbeit braucht den Dialog - und den bieten wir gern an."
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450 Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa 15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. In fast 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband, weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und als Partner des US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.
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