Afghanen-Aufnahmeprogramm: Bundesregierung lehnt alle 25 geprüften Fälle ab
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 11:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung hat nach Prüfung von 25 Einzelfällen bislang keinem Afghanen aus den Aufnahmeprogrammen der früheren Ampel-Regierung die Einreise nach Deutschland gestattet.
Alle geprüften Fälle abgelehnt
Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Nachfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Die Fälle wurden nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli geprüft; bis zum 18. September lehnte die Bundesregierung alle bis dahin abgeschlossenen Prüfungen ab.
Zur Begründung erklärte das Innenministerium, es bestehe kein „politisches Interesse an der Aufnahme der Personen“. Das gelte auch unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Betroffenen.
Weitere Verfahren laufen
Mehr als 40 weitere Fälle befanden sich nach Angaben des Ministeriums noch in der Einzelfallprüfung. Bünger forderte die Bundesregierung auf, die gut 500 Menschen, um die es noch gehe, „sofort und unkompliziert aufzunehmen“.
Die Afghaninnen und Afghanen lebten trotz einer Aufnahmezusage seit Jahren in Angst und Unsicherheit, kritisierte die Abgeordnete. Die Bundesregierung müsse ihrer Verantwortung gerecht werden.
Gericht verlangt Einzelfallprüfung
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Bei Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange der Betroffenen berücksichtigt werden.
Konkret ging es um das inzwischen beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“. Eine afghanische Frau hatte für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa beantragt. Die Familie hielt sich in Pakistan auf und hatte 2021 eine deutsche Aufnahmezusage erhalten.
Zusagen Ende 2025 zurückgenommen
Die Aufnahmezusage wurde Ende 2025 zurückgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Anspruch auf Erteilung der Visa verneint; das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf.
Die islamistischen Taliban hatten im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP versprach früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren besonders gefährdeten Menschen die Aufnahme.
Die neue schwarz-rote Bundesregierung stoppte die Aufnahmeprogramme nach ihrem Amtsantritt im Mai 2025 zunächst. Im Dezember 2025 nahm das Innenministerium die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der „Menschenrechtsliste“ zurück und begründete dies mit fehlendem politischem Interesse.
Zwischen Zusage und Einreise
Die Entscheidung betrifft einen zentralen Konflikt staatlicher Aufnahmeprogramme: Eine frühere Aufnahmezusage schafft für Betroffene eine konkrete Erwartung, ersetzt aber nicht automatisch die abschließende Prüfung vor der Einreise. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen dabei jedoch die individuellen Belange der Betroffenen berücksichtigt werden. Eine pauschale Beendigung der Programme reicht demnach nicht aus.
Politisch steht die Bundesregierung damit zwischen zwei Zielen. Sie will die früheren Aufnahmezusagen nicht mehr generell umsetzen und verweist auf fehlendes politisches Interesse. Zugleich muss sie die vom Gericht vorgegebenen Einzelfallprüfungen durchführen. Dass bis zum 18. September keiner der 25 geprüften Fälle zur Einreise führte, macht den Abstand zwischen dem rechtlichen Prüfauftrag und dem praktischen Ergebnis sichtbar.
Bedeutung für die Betroffenen
Für die noch ausstehenden Fälle bleibt entscheidend, wie die Behörden die persönlichen Gefährdungen, familiären Bindungen und die frühere deutsche Zusage gewichten. Die mehr als 40 laufenden Prüfungen sowie die von Clara Bünger genannte Gruppe von gut 500 Menschen zeigen, dass die politische Auseinandersetzung nicht mit dem Ende des Aufnahmeprogramms erledigt ist.
Für die Betroffenen bedeutet das Verfahren weiterhin Unsicherheit, insbesondere wenn sie sich außerhalb Afghanistans aufhalten und auf eine Einreise nach Deutschland warten. Politisch dürfte der Umgang mit den Fällen zudem die Frage verschärfen, wie verbindlich staatliche Aufnahmeversprechen sind, wenn sich nach einem Regierungswechsel die Prioritäten ändern.
