AfD bestätigt Hackerangriff und prüft 421.000 veröffentlichte Mails
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 09:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSAfD prüft mögliche Datenveröffentlichung
- Der Angriff auf den Hosting-Dienstleister ereignete sich nach AfD-Angaben im September 2026.
- Die angeblichen Daten sollen aus zehn Postfächern stammen, darunter eines auf den Namen Alexander Gaulands.
- Die AfD erklärte, der Angriff sei beendet und die Nutzer seien informiert worden.
Angriff auf AfD-Dienstleister im September
Bei einem Hackerangriff auf einen Hosting-Dienstleister der AfD sind nach Angaben der Partei Teile einiger älterer E-Mail-Postfächer kopiert worden. Aktuelle E-Mail-Konten des AfD-Bundesverbands seien nicht betroffen gewesen.
Unbekannte veröffentlichten im Internet nach eigenen Angaben rund 421.000 AfD-E-Mails. Ob die Dateien echt sind, ist zunächst unklar.
Angebliche Daten aus zehn Postfächern
Die anonymen Betreiber behaupten, die Daten stammten aus zehn Postfächern. Darunter soll sich ein Konto auf den Namen des früheren AfD-Parteichefs Alexander Gauland befinden.
Genannt wird außerdem ein Postfach, das die AfD früher als Kontakt für ihre Bundesgeschäftsstelle angegeben hatte. Die veröffentlichte Webseite zeigt eine Übersicht der angeblichen Mails, stellt aber keine Inhalte bereit.
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Webseite Mitte Oktober registriert
Die anonyme Webseite wurde nach dpa-Recherchen erst Mitte Oktober registriert. Sie macht keine Angaben zur Herkunft der Daten und verweist für die angeblichen Mailinhalte auf einen weiteren Download-Server.
Die AfD erklärte, der Angriff sei rasch erkannt und beendet worden. Alle Nutzer seien informiert worden; die Veröffentlichung werde geprüft.
AfD wartet technische Prüfung ab
Eine erste Einschätzung zum Umfang und zur Echtheit der Daten will die Partei erst nach Abschluss der Prüfung abgeben. Bis dahin bleibt offen, ob die im Netz behauptete Zahl und die Zuordnung zu einzelnen Konten zutreffen.
Der Angriff betrifft nach Angaben der AfD einen externen Hosting-Dienstleister und damit eine typische Schwachstelle in digital ausgelagerten IT-Strukturen. Auch wenn aktuelle Postfächer des Bundesverbands nicht betroffen sein sollen, können alte Konten weiterhin sensible Kommunikations- und Kontaktdaten enthalten.
Die Zahl von rund 421.000 angeblichen E-Mails beschreibt zunächst den Umfang der Veröffentlichung, nicht deren gesicherte Echtheit. Entscheidend ist deshalb die technische Prüfung der Dateien: Sie muss klären, ob die Daten tatsächlich aus den genannten Postfächern stammen, ob sie verändert wurden und welche Personen oder Organisationen konkret betroffen sind.
Folgen für Datenschutz und Parteien
Für die AfD stehen neben möglichen politischen Auswirkungen auch datenschutzrechtliche Fragen im Raum. Sollten personenbezogene Daten wie Mitgliederlisten, Kontaktdaten oder Dokumente betroffen sein, müssten die Verantwortlichen Umfang und Risiken des Vorfalls bewerten und gegebenenfalls Datenschutzbehörden sowie Betroffene informieren.
Der Vorgang zeigt zudem, dass nicht mehr genutzte Konten ein dauerhaftes Sicherheitsrisiko darstellen können. Für Parteien und andere Organisationen gehören deshalb die konsequente Löschung alter Postfächer, Mehrfaktor-Anmeldungen, getrennte Zugriffsrechte und die Kontrolle von Dienstleistern zu den zentralen Schutzmaßnahmen.
Prüfung des Datenbestands
Die AfD hat angekündigt, die Veröffentlichung zu prüfen. Erst danach lässt sich belastbar bestimmen, welche Informationen tatsächlich abgeflossen sind und ob daraus weitere Sicherheits- oder rechtliche Schritte folgen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: „AfD: Mehr als 421.000 E-Mails nach Hackerangriff veröffentlicht“ (20.10.2026)
Der Beitrag bestätige den Angriff auf einen Hosting-Dienstleister und nenne einen Datensatz von rund 421.179 E-Mails. Er setze zusätzlich einen Schwerpunkt auf angeblich veröffentlichte Dokumente und betone, dass Echtheit und Ausmaß offenblieben.
Deutschlandfunk: „Medienbericht - Hackerangriff auf die AfD: Mails im Internet veröffentlicht“ (20.10.2026)
Der Bericht fasse die Angaben der Bild-Zeitung zusammen und nenne neben E-Mails auch mögliche weitere Unterlagen. Wie die dpa-Meldung stelle er heraus, dass die Echtheit der veröffentlichten Daten zunächst offen sei.
Einigkeit besteht beim bestätigten Angriff und bei der noch ausstehenden Prüfung des Materials. Unterschiede liegen vor allem in der Darstellung des möglichen Datenumfangs und der zusätzlich genannten Dokumente.
