Snowden, Verfassung

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten...

01.05.2014 - 23:16:04 | ad-hoc-news.de

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können. Nur dadurch lassen sich die massiven Verletzungen der digitalen Grundrechte der Menschen in Deutschland aufklären, die offensichtlich von der NSA und weiteren Geheimdiensten ausgehen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die diesem auch auferlegen, die zum Grundrechtsschutz unerlässlichen Informationen zu beschaffen und in geeigneter Form zu nutzen bzw. bereitzustellen. Das derzeit geöffnete Zeitfenster für eine Einreise Snowdens nach Deutschland könnte schnell verschlossen sein. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen schnell entscheiden, eine Einladung aussprechen sowie die nötigen Maßnahmen zur Einreise und zum Schutz von Snowden ergreifen. Ein solches Vorgehen im Interesse des Grundrechtsschutzes ist alternativlos.“ Quelle: www.datenschutzzentrum.de

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können. Nur dadurch lassen sich die massiven Verletzungen der digitalen Grundrechte der Menschen in Deutschland aufklären, die offensichtlich von der NSA und weiteren Geheimdiensten ausgehen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die diesem auch auferlegen, die zum Grundrechtsschutz unerlässlichen Informationen zu beschaffen und in geeigneter Form zu nutzen bzw. bereitzustellen. Das derzeit geöffnete Zeitfenster für eine Einreise Snowdens nach Deutschland könnte schnell verschlossen sein. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen schnell entscheiden, eine Einladung aussprechen sowie die nötigen Maßnahmen zur Einreise und zum Schutz von Snowden ergreifen. Ein solches Vorgehen im Interesse des Grundrechtsschutzes ist alternativlos.“

Quelle: www.datenschutzzentrum.de

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