Zwangsgeld, Verwaltungsrecht

Zwangsgeld (penalty payment)

15.04.2008 - 00:20:39

Im Verwaltungsrecht ein Beugemittel, um Handlungen, Duldungen und Unterlassungen gegen Widerstrebende vollstrecken zu können

Im Verwaltungsrecht ein Beugemittel, um Handlungen, Duldungen und Unterlassungen gegen Widerstrebende vollstrecken zu können. Vor Festsetzung eines Zwangsgeldes muss eine Zwangsgeldandrohung mit Fristsetzung erfolgen. Siehe Bussgeld, Friedensgeld, Pönalgeld, Sühnegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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