BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinstauschgeschäft, Abkommen

Zinstauschgeschäft (forward rate agreement)

Abkommen zwischen zwei Partnern, in welchem sich der eine Partner verpflichtet, die Differenz zwischen dem (heute) vertraglich vereinbarten Zinssatz und dem (am Erfüllungszeitpunkt geltenden) Marktzinssatz auf einen vereinbarten Betrag gegen Zahlung einer Prämie zu vergüten. Siehe Absicherung, Cap, Chooser Cap, Zinsoption, Zinsswap, Zinsterminkontrakt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen