BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Lauergeld, Löhergeld

Lauergeld auch Löhergeld (tanner impost)

Frühere Abgabe, die Lauer (= Gerber, Lederer) für die Wassernutzung an Bächen (Ableiten der Gewässer zur Füllung des Lohgrabens [tanning pit]) zu entrichten hatten. In der Regel wurden die Weissgerber (auch: Löscher, Erchmacher, Rössler = Gerber von Pferdehäuten) mit der gleichen Abgabe belastet. Siehe Dechergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen