Kernkapitalquote (core capital quota)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei einer Bank das Kernkapital im Verhältnis zu den Risikopositionen, praktisch den gewährten Darlehn. Wiewohl eine Mindest-Kernkapitalquote gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben ist, gelten Werte unter sechs Prozent als bedenklich. Siehe Risiko, Risikotransformation, bankliche.
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