BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Herkunfts-Staat, Sprache

Herkunfts-Staat (origin country)

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem die Hauptniederlassung eines Instituts zugelassen ist; vgl. § 1, Abs. 4 KWG. Siehe Auslandsbank, Aufnahme-Staat, Europa-AG, Europäischer Pass, Repräsentanz..

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen