BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Hebelwirkung, Bewegung

Hebel(wirkung) (leverage)

Die Bewegung grosser Geldsummen bei relativ geringem Einsatz. -Wenn man den Vertrag eingeht, ein gewisses Gut aus einem Terminkontrakt zu liefern oder anzunehmen, dann kann eine verhältnismässig geringe Zahlung (Einschuss, Sicherheitsleistung, Marge) dafür verwendet werden, um die zukünftige Verpflichtung zu gewährleisten. Ist nun der Kursverlauf günstig, so kann aufgrund der Hebelwirkung des Einschusses ein hoher Gewinn erzielt werden. Ist freilich der Kurs ungünstig, so vermag der Verlust im Verhältnis des Einschusses sehr gross zu sein. In Bezug auf Hedge- Fonds das Verhältnis von Eigenkapital zu Leihkapital. Viel Fremdkapital erlaubt es einem Hedge-Fonds, die Fondsrendite zu steigern, solange die Zinsen für das Fremdkapital unter der Rendite der getätigten Investitionen liegen. Tritt jedoch das Gegenteil ein, so zehren die Verluste das Eigenkapital (unter Umständen sehr rasch) auf. Siehe Deleveraging, Derivate, Dominostein-Effekt, Einschuss, Ertragseffizienz, Hedge-Fonds-Gefahren, Leverage, Spread Bets.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen