BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Harzgeld, Harzergeld

Harzgeld auch Harzergeld (resin fee)

Früher eine Gebühr für die Erlaubnis, das Sammeln von Harz (als Tätigkeit: harzen) in herrschaftlichen oder gemeindlichen Wäldern gewerblich betreiben zu dürfen (Harzrecht). -Der Harzer ritzt dem Stamm des Baumes an und fängt das ausfliessende Harz (Mischung aus ungefähr 70 % Kolophonium und 30% Terpentin) in darunter angebrachten Behältern auf. Weil das Harzen bei den Nadelhölzern (Fichten, Kiefern, Lärchen) leicht zu Verletzungen des Baumes (Harzlachten) führt, wurden nur zuverlässige Männer als Harzer zugelassen und mit einem Harzbrief zur Berechtigung des Harzens ausgestattet.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen