BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Handgeld, Hof-Schatulle

Handgeld (prestation money)

1 Aus der alten Hof-Schatulle (regent's cascet) hervorgegangene Privatkasse des Landesherrn. 2 Leitenden Mitarbeitern ohne Einzelbelegpflicht zur freien Verfügung gestellter Betrag, in der Regel in Bargeld, zur Begleichung kleinerer Ausgaben (Vertrauens-Spesen; free expenses); in alten Dokumenten auch Hadergeld genannt; hadern = hier: schachern, feilschen. 3 Zur unmittelbaren oder mittelbaren Bestechung eingesetztes Geld (bribe money; in der Bedeutung eines zu diesem Zweck angelegter Betrages: slush fund). Von Bietern an Entscheidungsträger der Zielgesellschaft bezahlte Summen. Bei Immobilienkäufen übliche Vorauszahlung in Bargeld an den Verkäufer, um den notariell beurkundeten Preis der Immobilie niedriger zu halten und dadurch Grunderwerbssteuer (real estate transfer tax) zu ersparen. Andere Bezeichnung für das Bedienungsgeld. In Bordellen die Einnahme einer Dirne vom erster Freier am Tag (first punter pay). 8 In alten Dokumenten manchmal auch allgemein in der Bedeutung von Bargeld. Siehe Anerkennungsprämie, Angeld, Begrüssungsgeld, Douceur, Geld, weiches, Reedergeld, Schmiergeld, Supplikationsgeld, Transaktionsbonus, Trinkgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen