BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Frongeld, Zahlung

Frongeld (soccage emancipation payment)

Wenn nicht anders definiert eine frühere Zahlung, um die Dienstpflicht eines Hörigen im Rahmen der Leibeigenschaft (Fron: persönliche Zugehörigkeit zu einem Grundherrn und diesem gegenüber zur Fron = Arbeitsleistung verpflichtet) ganz oder teilweise abzulösen. Im Laufe des späten 18. und 19. Jht. wurde die Leibeigenschaft (peonage, serfdom) überall aufgehoben (Bauernbefreiung; abolishment of the feudal powers of the nobility), zuletzt 1881 in Russland. Siehe Abgabe, Befreiungsgeld, Dienstgeld, Ehrenfahrtgeld, Freikaufgeld, Zinser.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen