BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fischpfennig, Frühere

Fischpfennig (fish soccage redemption payment; fishing fee;)

Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Fischgilt, nämlich der zu leistenden Fischlieferungen (Gilt = Abgabe, die als Bringschuld [an den Grundherrn] zu leisten war). Zahlung in Bargeld für das Recht, in (herrschaftlichen bzw. öffentlichen) Gewässern den Fischfang bzw. die Fischzucht betreiben zu dürfen, auch Fischzins genannt. Siehe Abgabe, Frongeld, Jägergeld, Wassergeld, Wildbanngeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen