BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Ergebnis, Geschäftstätigkeit

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit oder Betriebsergebnis wird das Ergebnis des Kerngeschäftes bezeichnet. Vom Kerngeschäft ausgeschlossen sind Sonderaufwendungen wie Akquisitionen oder Aktienrückkäufe.