BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Effekten, Wertpapiere

Effekten (securities)

Wertpapiere, die in gleicher Gattung vertretbar (fungibel) sind, und an Börsen zum massenweise gehandelt werden können oder an mehr als zwanzig Kunden verkauft werden. Meistens wird in der Praxis nicht zwischen Wertpapieren (Oberbegriff: Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft) und Effekten unterschieden. Wertpapiere, die im Tafelgeschäft (als "effektive Stücke") lieferbar sind. Die bewegliche Habe, die Habseligkeiten (belongings) eines Wirtschaftssubjektes. Siehe Depotgesetz, Tafelgeschäft, Vertretbarkeit, Wertpapiere, marktfähige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen