Drittstaaten, Sprache

Drittstaaten (third countries)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sämtliche Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs

In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sämtliche Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs. 5a sowie § 53c KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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