Edelmetallhändler, Gesetz

Edelmetallhändler (precious metals trader)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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