BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Downgrade-Trigger-Klausel, Vereinbarung

Downgrade-Trigger-Klausel (downgrade trigger agreement)

Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der Bonität der Gläubiger (in der Regel die Bank) berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kündigen oder an einen Dritten (Hedge- Fonds, Inkasso-Bureau) abzutreten. Siehe Covenant, Default, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen