BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Dienstleistungen, Person

Dienstleistungen (services)

Von einer natürlichen oder juristischen Person einem Kunden oder einem Gegenstand des Kunden erbrachtes Handeln gegen entsprechendes Entgelt. Im Gegensatz zu seiner Sachleistung ist eine Dienstleistung nicht lagerungsfähig und übertragbar. Die Erzeugung und der Verbrauch fallen in der Regel zeitlich zusammen (Uno-actu-Grundsatz). Grundsätzlich sind Dienstleistungen nicht materiell; sie können aber gegenständliche Bestandteile enthalten, etwa ein Trägermedium, auf dem das Ergebnis der Dienstleistung übermittelt wird. Die Güte der Dienstleistung bezeichnet man als Service-Qualität. Siehe Bankdienstleistungen, Finanzdienstleister, Wertpapier-Nebendienstleistungen. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2007, S. 82 f. (Schwierigkeiten der exakten Messung der Dienstleistungen), S. 90 f. (Indikatoren zur Messung des Wettbewerbs im Dienstleistungs-Sektor), S. 93 f. (EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen