BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Community, Card

Community Card (so auch im Deutschen gesagt)

Im Handel eine zentrale Kundenkarte, die von mehreren Partnern sich ergänzender Konsumbereiche herausgegeben wird, und die in der Regel verschiedene Funktionen (wie z. B. Bonus-und Kreditfunktion) bündelt. Durch Erweiterung ihrer Gebrauchsmöglichkeiten (etwa als Telephonkarte) versucht man, die Attraktivität der in Deutschland bis anhin noch wenig verbreiteten Community Cards schrittweise zu erhöhen. Ein Problem bleibt dabei das Einschleusen von gefälschten Karten. Siehe Cobranding-Karte, Computerzahlung, Counterfeit Card, Chipkarte, Geld, elektronisches, Karte, multifunktionale, Netzgeldgeschäft, Sparbuch, Ticketing, electronic. Community Reinvestment Act, CRA: In Zusammenhang mit dem Gramm-Leach-Bliley- Gesetz (GLB Act) aus dem Jahre 2000 werden Bankholdings in den USA durch die CRA verpflichtet, dass Bankdienstleistungen vor Ort in befriedigendem Masse angeboten werden. Die Aufsichtsbehörden schreiben hierfür Ratings vor, die veröffentlicht werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen