Börsenbesucher, Personen

Börsenbesucher (settlement authorised person)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein diejenigen Personen, welche Geschäfte an einer Börse gemäss deren Zulassungsvorschriften abschliessen dürfen

Allgemein diejenigen Personen, welche Geschäfte an einer Börse gemäss deren Zulassungsvorschriften abschliessen dürfen. Jeder, der ein Gut (Devisen, Effekten, Waren) an der Börse (ver)kaufen will, muss sich daher einer zum Abschluss des Geschäftes berechtigten Person bedienen. In Deutschland auch Skontroführer-Unternehmen. Siehe Karten-Stapel, Skontroführer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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