Beitrag (contribution)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
In Zusammenhang mit Geld allgemein jede Zahlung, die für irgend eine Sache, aus irgend einem Umstand und in der Summe (Höhe der Zahlung) entweder behördlich festgesetzt oder vertraglich ausbedungen zu leisten ist. Im engeren Sinne eine Geldleistung, welche der Abgeltung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dient. Siehe Abgabe, Gebühr, Umlage.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16329760 |
