Aufschub-Frist (teaser rate)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Eine Bank räumt dem Schuldner vertraglich ein, mit der Bedienung des Darlehns erst nach einiger Zeit zu beginnen; es werden also zunächst keine Abzahlungen und Zinsen fällig. Einem Schuldner wird zugestanden, jetzt fällige Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Erstraten-Verzugsklausel, Immobilienpreise, Subprime-Krise, Zinsstundung, Zwei-Achtundzwanzig-Kredit.
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