Anleger, Juristischer

Anleger, verständiger (intelligent investor, average prudent investor)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Juristischer Begriff in Zusammenhang mit einer Kursmanipulationen

Juristischer Begriff in Zusammenhang mit einer Kursmanipulationen. Dabei wird beurteilt, wie ein durchschnittlich börsenkundiger Anleger handeln würde, falls ihm kursmanipulative Umstände bekannt wären. Siehe Daimonion, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Umstände, bewertungswichtige. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 189 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik "Insiderhandel" (dort auch bezügliche Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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