BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Anti-Greshamsches, Gesetz

Anti-Greshamsches Gesetz (counter Gresham law)

Werden im Geschäftsverkehr (etwa in Grenzregionen) zwei Währungen angenommen, so wird das als besser (= wertstabiler) eingeschätzte Geld erfahrungsgemäss gehortet und zum Bezahlen möglichst das als minder gut beurteilte Geld verwendet. Siehe Greshamsches Gesetz, Nebenwährung, Währung, hinkende. Anti Money Laundering Task Force, AMLTF: Im Jahr 2006 ins Leben gerufenes Gremium mit der Aufgabe, die rechtlichen Regelungen zur Geldwäsche in der EU in Hinblick auf die praktische Arbeit der Aufsichtsbehörden zu untersuchen. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 194 (Gründung durch CEBES, CESR und CEIOPS).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen