Zeiterfassung, Pflicht

Zeiterfassung wird 2026 zur Pflicht für Unternehmen

15.01.2026 - 19:14:12

Ein Hamburger Gerichtsurteil bestätigt die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung aus dem Arbeitsschutzgesetz. Unternehmen müssen nun handeln, um Bußgelder zu vermeiden.

Ein Hamburger Gerichtsurteil zementiert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Unternehmen müssen jetzt handeln – auch ohne finales Bundesgesetz.

Gericht setzt klare Deadline

Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte im August 2024: Unternehmen müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen. Die Richter stellten klar, dass diese Pflicht bereits aus dem geltenden Arbeitsschutzgesetz folgt. Aufsichtsbehörden können sie aktiv durchsetzen.

Das Urteil hat Signalwirkung für ganz Deutschland. Wer weiter auf die reine Vertrauensarbeitszeit setzt, riskiert behördliche Anordnungen und hohe Bußgelder.

Anzeige

Das Urteil macht die systematische Arbeitszeiterfassung zur Pflicht – viele Arbeitgeber stehen jetzt vor konkreten Umsetzungsfragen. Das kostenlose E‑Book “Arbeitszeiterfassung” enthält praxisnahe Mustervorlagen für Stundenzettel, Checklisten zu Pausen- und Ruhezeiten und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtssicheren Umsetzung. Plus praktische Tipps zur Auswahl elektronischer Systeme, zur transparenten Kommunikation mit Mitarbeitenden und editierbare Vorlagen zum sofortigen Einsatz. Jetzt kostenloses Arbeitszeiterfassungs-E‑Book herunterladen

EU-Urteil war der Startschuss

Die Grundlage schufen bereits höhere Gerichte:
* Der Europäische Gerichtshof entschied 2019 zugunsten der Zeiterfassung
* Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Pflicht im September 2022

Beide Urteile leiten sich aus dem Schutz der Beschäftigten ab. Sie sollen Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen sicherstellen.

Gesetzesentwurf steckt fest

Die Bundesregierung ringt weiter um eine einheitliche Regelung. Ein Referentenentwurf vom April 2023 sieht elektronische Zeiterfassung als Standard vor – doch das Gesetz steckt in der Abstimmung fest.

Der Entwurf plant gestaffelte Fristen:
* Große Unternehmen (250+ Mitarbeiter): 1 Jahr Umstellungszeit
* KMU: 2-5 Jahre Übergangsfrist
* Kleinbetriebe (unter 10 Angestellte): Ausnahme von der Elektronik-Pflicht

Was genau muss erfasst werden?

Unabhängig vom finalen Gesetz gilt bereits heute: Arbeitgeber müssen dokumentieren:
* Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
* Gesamtdauer der Arbeitszeit
* Pausenzeiten

Die Pflicht betrifft die gesamte Arbeitszeit, nicht nur Überstunden. Aktuell sind verschiedene Systeme zulässig – von der App bis zur Excel-Tabelle. Wichtig ist, dass sie objektiv und manipulationssicher sind.

Experten raten zu digitalen Lösungen. Sie werden voraussichtlich gesetzlicher Standard und automatisieren Prozesse.

Ende einer Ära

Die Entwicklung markiert einen Paradigmenwechsel. Die unregulierte Vertrauensarbeitszeit führte oft zu unbezahlten Überstunden und verschwimmenden Grenzen zwischen Beruf und Privatleben.

Gewerkschaften begrüßen den besseren Arbeitnehmerschutz. Wirtschaftsverbände sehen dagegen bürokratischen Aufwand, besonders für kleinere Unternehmen.

Jetzt ist Handeln angesagt

2026 wird zur faktischen Deadline. Die im Entwurf genannten Übergangsfristen werden dann für viele Unternehmen relevant.

Unternehmen sollten proaktiv vorgehen:
* Bestehende Prozesse analysieren
* Passende Zeiterfassungssysteme evaluieren
* Transparent mit Mitarbeitern kommunizieren

Wer jetzt investiert, schafft nicht nur Rechtssicherheit. Er bereitet sein Unternehmen auch auf eine moderne, transparente Arbeitsorganisation vor.

@ boerse-global.de