VerpackDG: Neues Gesetz bringt strengere Regeln für Hersteller
18.04.2026 - 15:40:14 | boerse-global.deAb August gelten höhere Recyclingquoten und neue Pflichten für Unternehmen.
Das Bundesumweltministerium treibt die Anpassung des nationalen Rechts an die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) voran. Der Entwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) ablösen. Ziel ist eine vollständige Harmonisierung mit den EU-Vorgaben, die ab 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten gelten. Der Bundestag wird die Vorlage voraussichtlich Ende April in erster Lesung beraten.
Vom VerpackG zum VerpackDG: Kontinuität mit schärferen Regeln
Die EU-Verordnung ist direkt anwendbar, erfordert aber nationale Vollzugsregeln. Die Bundesregierung setzt auf eine Brückenlösung: Bewährte Strukturen wie das Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das LUCID-Register bleiben erhalten, werden aber an strengere europäische Vorgaben angepasst.
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Die rechtliche Definition von „Herstellern“ wird ausgeweitet. Das bringt deutlich mehr Unternehmen in die Pflicht der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Künftig benötigen nicht nur die etablierten „Dualen Systeme“ für den Gelben Sack eine behördliche Zulassung. Auch Organisationen im Geschäftskundenbereich (B2B) und Hersteller mit eigenen Rücknahmesystemen müssen ein formelles Genehmigungsverfahren durchlaufen. Das ZSVR bereitet dafür ein automatisiertes, digitales Verfahren vor.
Neue Finanzierung: Fokus auf Abfallvermeidung
Ein Novum ist die verpflichtende Finanzierung von Abfallvermeidung. Alle betroffenen Akteure – Duale Systeme, Branchenlösungen und nicht in einem System erfasste Hersteller – müssen einen festen Teil ihres Jahresbudgets dafür aufwenden.
Die Mittel sollen etwa Startkapital für Mehrwegsysteme oder Aufklärungskampagnen bereitstellen. Ziel ist es, die Marktposition von Mehrwegverpackungen zu stärken. Umweltverbände begrüßen den Schritt, während Teile der Wirtschaft die Transparenz bei der Mittelvergabe kritisieren. Der Bundesrat schlug Ende März sogar ein zentrales Fondsmodell vor, um die Verwaltung von geschätzt 60.000 Einzelnachweisen zu vereinfachen.
Ambitionierte Quoten: Recycling wird zur Pflicht
Herzstück des VerpackDG sind deutlich höhere Recyclingquoten, besonders für schwer verwertbare Materialien. Ab 1. Januar 2028 gelten folgende Mindestziele (gemessen an der Masse):
- Kunststoffe: 75 %, davon mindestens 70 % durch mechanisches Recycling.
- Aluminium & Eisenmetalle: 95 %.
- Glas, Papier, Pappe: 90 %.
- Getränkekartons: 80 %, steigend auf 85 % bis 2030.
Erstmals kann auch chemisches Recycling auf die Kunststoffquote angerechnet werden, wenn die Materialien zurück in den Produktionskreislauf gelangen. Das soll den Markt für hochwertige Rezyklate etwa für Lebensmittelverpackungen ankurbeln.
Zudem regelt das Gesetz „Luftverpackungen“. Überdimensionierte Verpackungen mit unnötigem Leerraum werden verboten. Doppelwände oder falsche Böden, die das Produktvolumen künstlich aufblähen, sind künftig tabu.
Zeitdruck für die Wirtschaft: Fristen laufen ab
Mit dem Inkrafttreten am 12. August 2026 beginnt der Countdown für die Unternehmen. Das Umweltministerium warnt: Da die EU-Verordnung direkt gilt, gibt es keine Schonfrist.
Die Übergangsfristen im Entwurf sind knapp bemessen:
* Bestehende Systeme haben bis 1. Januar 2027 Zeit, die neuen Zulassungsanforderungen zu erfüllen.
* B2B-EPR-Organisationen müssen bis 1. November 2027 zugelassen sein.
* Hersteller mit eigenen Rücknahmelösungen haben bis 1. Januar 2028 Zeit.
Parallel zum neuen Verpackungsrecht müssen Unternehmen bis Mai 2025 auch die reformierten EU-Vorgaben zur Kennzeichnung chemischer Produkte umsetzen. Dieser Experten-Report liefert Ihnen eine praktische Analyse und Checklisten für die rechtssichere Einhaltung der neuen CLP-Verordnung. Gratis-Analyse und Checkliste zur CLP-Reform anfordern
Experten raten Firmen zu einer sofortigen Überprüfung ihrer Verpackungsportfolios und EPR-Verträge. Sie müssen die Recyclingfähigkeit aller Materialien prüfen und klären, ob sie durch die erweiterte Herstellerdefinition jetzt registrierungspflichtig sind.
Ausblick: Weitere EU-Regeln stehen bevor
Das parlamentarische Verfahren im Bundestag steht im Frühjahr 2026 an. Die Zeit drängt: Wird das Gesetz nicht vor der Sommerpause verabschiedet, droht eine rechtliche Lücke zwischen EU-Vorgabe und nationalem Vollzug.
Auch nach 2026 stehen weitere Änderungen an. Die EU-Kommission will bis 2030 technische Standards für Verpackungsetiketten und die Überprüfung von Recyclinganteilen festlegen. Ein europaweit einheitliches Kennzeichnungssystem wird frühestens 2028 verpflichtend.
Deutschland positioniert sich mit dem VerpackDG als Vorreiter der Kreislaufwirtschaft. Für die Wirtschaft beginnt nun die kritische Phase der Umsetzung – von der strategischen Planung zur operativen Compliance.
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