TVöD: Mehr Geld und freie Tage für Millionen Beschäftigte
13.02.2026 - 11:00:12Für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bringt 2026 die zweite Stufe der Tariferhöhung und eine attraktive neue Wahlmöglichkeit. Während die Länder-Beschäftigten noch auf einen Abschluss warten, können sich die TVöD-Mitarbeiter auf fest vereinbarte Verbesserungen freuen.
Die zentrale finanzielle Verbesserung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft: eine lineare Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent. Diese zweite Stufe des 2025 ausgehandelten Tarifvertrags folgt auf die erste Erhöhung Anfang 2025. Für Auszubildende, Studierende und Praktikanten steigt die monatliche Vergütung pauschal um 75 Euro.
Parallel wird die Jahressonderzahlung, oft als Weihnachtsgeld bezeichnet, vereinheitlicht. Künftig erhalten die meisten Beschäftigten bei kommunalen Arbeitgebern (VKA) 85 Prozent eines Monatsgehalts. Das bedeutet für die unteren Entgeltgruppen (E 1 bis E 8) eine leichte Stabilisierung. Für Fach- und Führungskräfte in den Gruppen E 9a bis E 15 hingegen ist es ein deutlicher Sprung – sie erhielten zuvor je nach Stufe und Region nur zwischen 51 und 80 Prozent. Diese Angleichung soll hochqualifizierte Kräfte für den Staatsdienst gewinnen.
Neue Wahl: Geld oder mehr freie Tage
Die wohl innovativste Neuerung ist eine „Zeit-für-Geld“-Option. Erstmals können Beschäftigte bei Kommunen einen Teil ihrer erhöhten Sonderzahlung in zusätzlichen Urlaub umwandeln. Wer möchte, kann so auf einen Teil des Bonus verzichten und erhält stattdessen bis zu drei zusätzliche freie Tage. Dies soll der wachsenden Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen und einer Entlastung im Arbeitsalltag Rechnung tragen.
Die Option gilt grundsätzlich für VKA-Beschäftigte. Interessierte müssen einen formellen Antrag bei ihrer Personalabteilung stellen. Fristen hierfür liegen oft im dritten Quartal, etwa bis zum 1. September, um die Auszahlung im November zu beeinflussen. Experten raten, sich frühzeitig über die internen Regelungen zu informieren.
Personalräte und Personalverantwortliche sollten die neue „Zeit-für-Geld“-Option jetzt verbindlich regeln – eine Muster-Dienstvereinbarung hilft dabei, Fristen, Umwandlungsquoten und Urlaubsansprüche rechtssicher festzulegen. Das kostenlose E-Book enthält bearbeitbare Word-Vorlagen speziell für den öffentlichen Dienst und erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Verhandlungsposition stärken. Kostenlose Muster-Dienstvereinbarung für den öffentlichen Dienst herunterladen
TV-L: Länder-Verhandlungen festgefahren
Die klare Perspektive für TVöD-Beschäftigte steht in scharfem Kontrast zur Lage bei den deutschen Ländern. Die parallelen Verhandlungen für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) stecken in einer Sackgasse. Gewerkschaften und Arbeitgeber (TdL) liegen nach Angaben vom 13. Februar 2026 in ihren Positionen noch weit auseinander.
Während die TVöD-Mitarbeiter ihre 2,8 Prozent sicher haben, mobilisieren Lehrer, Hochschulpersonal und Landesbeamte für Warnstreiks. Die Gewerkschaften fordern Parität zu den Ergebnissen von Bund und Kommunen, um eine „Zweiklassengesellschaft“ im öffentlichen Dienst zu verhindern.
Weitere Anpassungen und Personal-Offensive
Neben den Schlagzeilen-Themen treten weitere Nischen-Regelungen in Kraft. Eine neue Klausel erlaubt die freiwillige Ausweitung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden gegen entsprechenden Lohnausgleich – eine Maßnahme gegen Personalmangel in kritischen Bereichen.
Zudem wird die Verpflichtung festgeschrieben, Auszubildenden nach erfolgreichem Examen eine unbefristete Übernahme anzubieten. Damit soll die nächste Generation von Beamten und Angestellten gesichert werden.
Für die TVöD-Beschäftigten gilt nun: Das Mai-Gehalts auf die korrekte Umsetzung der 2,8 Prozent prüfen. Wer die neue Freizeitoption nutzen möchte, sollte zeitnah das Personalbüro nach dem Antragsverfahren fragen. Während die 2026er Erhöhungen Stabilität bringen, läuft der aktuelle Tarifvertrag Anfang 2027 aus. Die Gewerkschaften werden also bald neue Forderungen formulieren.
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