Steuerpaket, Bundestag

Steuerpaket 2025: Bundestag beschließt Milliardenentlastung für Unternehmen

07.12.2025 - 10:39:12

Degressiver Steuervorteil und Bau-Förderung beschlossen – doch kleine Betriebe gehen leer aus. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag das umfassende Steueränderungsgesetz, das die Maßnahmen des “Investitions-Sofortprogramms” von Anfang des Jahres weitgehend festschreibt. Die Kernbotschaft: Unternehmen können ab sofort deutlich mehr abschreiben, Investoren im Wohnungsbau erhalten massive Anreize – und die Gastronomie darf sich über eine überraschende Mehrwertsteuer-Senkung freuen.

Während große Investitionen nun erhebliche Abschreibungsmöglichkeiten bieten, bleibt eine weithin erwartete Anpassung aus: Die Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bleiben unverändert. Für kleinere Anschaffungen gilt weiterhin der Status quo.

Das Herzstück der neuen Regelung ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese soll Unternehmen sofortige Liquiditätsentlastung verschaffen – besonders bei Investitionen in Maschinen, Fahrzeugflotten und Betriebsausstattung.

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Die am Donnerstag beschlossene Fassung gilt für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.

Die Parameter der neuen degressiven AfA:

  • Maximaler Satz: Die Abschreibung beträgt höchstens 30 Prozent pro Jahr
  • Berechnungsgrenze: Der Satz darf maximal das Dreifache der linearen Abschreibung betragen
  • Flexibilität: Unternehmen können später zur linearen Abschreibung wechseln, wenn diese den degressiven Betrag übersteigt

Diese Wiedereinführung markiert eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen. Mit bis zu 30 Prozent Abschreibung im ersten Jahr will die Regierung kapitalintensive Modernisierungen unmittelbar belohnen. “Diese Maßnahme wirkt wie eine direkte Liquiditätsspritze für Industrie und Logistik”, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nach der Abstimmung.

Turbo-Bonus für E-Mobilität

Besonders attraktiv: Für rein elektrische Firmen- und Personenwagen, die im genannten Zeitraum angeschafft werden, gilt eine “Turbo-AfA”. Wie im Investitions-Sofortprogramm vorgesehen, können Unternehmen 75 Prozent im Jahr der Anschaffung abschreiben, gefolgt von sinkenden Sätzen in den Folgejahren. Diese aggressive Regelung soll den Umstieg auf grüne Flotten beschleunigen.

Sonder-AfA nach § 7b EStG: Massive Anreize für Wohnungsbau

Angesichts der anhaltenden Krise am Wohnungsmarkt hat der Bundestag die Sonder-AfA für den Bau neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG erheblich ausgeweitet. Diese Änderungen sollen bezahlbare Wohnprojekte trotz hoher Zinsen und Baukosten wirtschaftlich tragfähig machen.

Der aktualisierte § 7b EStG umfasst nun folgende Parameter für Projekte, deren Bauantrag innerhalb der verlängerten Frist gestellt wird (bis Ende 2029):

  • Baukostenobergrenze: Die Grenze für förderfähige Baukosten wurde auf 5.200 Euro pro Quadratmeter angehoben. Diese Anpassung reflektiert die Inflationsrealität im Bausektor – Projekte darüber sind nicht förderberechtigt
  • Bemessungsgrundlage: Der maximale Betrag für die Berechnung der Sonder-AfA liegt nun bei 4.000 Euro pro Quadratmeter (zuvor niedriger)
  • Abschreibungssatz: Investoren können vier Jahre lang jährlich 5 Prozent der Herstellungskosten abschreiben – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung (die in früheren Reformen auf 3 Prozent erhöht wurde)

Diese Kombination erlaubt es Investoren, einen erheblichen Teil der Baukosten binnen weniger Jahre abzuschreiben. Das senkt das zu versteuernde Einkommen deutlich und verbessert den Cashflow erheblich. “Die Anhebung der Kostengrenze auf 5.200 Euro war unerlässlich”, kommentierten Branchenanalysten am Freitag. “Ohne diese Erhöhung wären die meisten Metropolenprojekte wegen unvermeidbarer Kostensteigerungen von der Förderung ausgeschlossen worden.”

GWG und Sammelposten: Grenzen bleiben bestehen

Trotz intensiver Lobbyarbeit von Mittelstandsverbänden, die höhere Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter forderten, enthält das am 4. Dezember beschlossene Gesetz keine Anhebung dieser Schwellenwerte.

  • GWG-Grenze: Bleibt bei 800 Euro (netto). Wirtschaftsgüter bis zu diesem Betrag können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden
  • Sammelposten: Bleibt bei 1.000 Euro (netto) pro Wirtschaftsgut für die Poolbildung, die über fünf Jahre abgeschrieben wird

Obwohl während des Gesetzgebungsprozesses – und bereits bei den Debatten zum Wachstumschancengesetz – diskutiert wurde, die GWG-Grenze auf 1.000 Euro und den Sammelposten auf 5.000 Euro anzuheben, fanden diese Vorschläge keinen Eingang in das diese Woche verabschiedete Paket. Unternehmen müssen daher auch 2025 und 2026 mit den bestehenden Schwellenwerten arbeiten. Diese Entscheidung stößt auf Kritik von Wirtschaftsverbänden, die argumentieren, dass die Inflation den realen Wert der seit 2018 geltenden 800-Euro-Grenze längst aufgefressen habe.

Überraschungen für Gastronomie und Pendler

Neben den Abschreibungsregeln enthielt das Steueränderungsgesetz zwei große Überraschungen, die ab dem 1. Januar 2026 Millionen Steuerzahler und Betriebe betreffen werden.

Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer für Gastronomie
In einer Kehrtwende hat der Bundestag beschlossen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in Restaurants ab 1. Januar 2026 dauerhaft wiedereinzuführen. Diese Entscheidung erfolgt nach Berichten über eine Insolvenzwelle im Gastgewerbe während 2025. Die Reduzierung ist unbefristet und soll Preise stabilisieren sowie traditionelle Betriebe retten.

Pendlerpauschale bestätigt
Für Arbeitnehmer schafft das Gesetz Planungssicherheit bei der Pendlerpauschale. Der erhöhte Satz von 0,38 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Entfernungskilometer) wurde für 2026 festgeschrieben. Zuvor herrschte Unsicherheit, ob die Pauschale wieder auf niedrigere Niveaus zurückfallen würde. Diese Verlängerung ist eine direkte Antwort auf anhaltend hohe Energie- und Mobilitätskosten.

Reaktionen aus der Wirtschaft

Finanzmärkte und Wirtschaftsverbände reagierten positiv auf die Abschreibungsregeln. “Die 30-prozentige degressive AfA ist genau das Signal, das wir brauchten”, erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) am Freitag. “Sie belohnt Unternehmen, die jetzt investieren, statt abzuwarten.” Die fehlende GWG-Anpassung wird allerdings als verpasste Chance für Bürokratieabbau bei kleineren Firmen kritisiert.

Ausblick: Umsetzung und Strategie

Mit der Bundestags-Zustimmung vom 4. Dezember und der erwarteten schnellen Formalisierung durch den Bundesrat sollten Unternehmen ihre Investitionspläne für die verbleibenden Wochen des Jahres 2025 und die kommenden Jahre sofort überprüfen.

Strategische Überlegungen für Unternehmen:

  1. Timing von Anschaffungen: Wirtschaftsgüter, die vor dem 31. Dezember 2025 erworben werden, sind förderfähig (sofern nach dem 1. Juli gekauft). Können geplante Beschaffungen für 2026 vorgezogen werden?

  2. Umstellung auf E-Flotten: Die 75-prozentige “Turbo-AfA” für E-Fahrzeuge schafft einen enormen Steuervorteil. Flottenmanager sollten den Kapitalwert eines Umstiegs auf Elektro unter diesen neuen Regeln kalkulieren.

  3. Bauprojekte: Entwickler mit Genehmigungen in der Pipeline sollten sicherstellen, dass ihre Kostenkalkulationen innerhalb der 5.200-Euro/m²-Grenze liegen, um die Sonder-AfA-Berechtigung zu sichern.

Steuerberater erwarten zum Jahresende eine geschäftige Phase. Die Kombination aus “Wachstumsbooster”-Abschreibungsregeln und spezialisierten Wohnbau-Anreizen schafft eine komplexe, aber äußerst lohnende Landschaft für deutsche Unternehmen im Jahr 2026.

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