Standortfördergesetz, Bundestag

Standortfördergesetz: Bundestag ebnet Weg für Investitionsoffensive

06.02.2026 - 18:16:11

Das neue Gesetz bietet Steuererleichterungen für Zukunftstechnologien und erleichtert den Kapitalzugang für Unternehmen, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit dem neuen Standortfördergesetz will die Bundesregierung Deutschland als Wirtschaftsstandort aufrüsten. Das Gesetz, das nach der Zustimmung des Bundesrates nun in Kraft treten kann, kombiniert steuerliche Anreize mit Bürokratieabbau. Ziel ist es, private Investitionen in Zukunftstechnologien und Infrastruktur zu lenken.

Steuerliche Anreize für Zukunftsinvestitionen

Das Herzstück des Gesetzes sind gezielte Steuererleichterungen. Ein zentraler Hebel sind Änderungen im Investmentsteuergesetz. Sie sollen Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte attraktiver und rechtssicherer machen. Das Ziel: Privates Kapital soll dorthin fließen, wo es für die ökologische und digitale Transformation gebraucht wird.

Besonders im Fokus stehen Start-ups und wachstumsstarke Unternehmen. Für sie soll der Zugang zu Wagniskapital erleichtert werden. Eine neue „Roll-Over“-Regelung belohnt zudem die Reinvestition von Veräußerungsgewinnen. Das Prinzip: Wer Gewinne aus Unternehmensanteilen wieder in die Wirtschaft steckt, wird steuerlich begünstigt. So soll Kapital im Kreislauf bleiben.

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Weniger Bürokratie, mehr Finanzierungsoptionen

Neben den finanziellen Anreizen setzt das Gesetz auf Entlastung. Aufsichtsrechtliche Prozesse im Finanzmarktbereich sollen verschlankt werden. Die Hoffnung: Unternehmen sparen Zeit und Ressourcen, die sie stattdessen in ihr Kerngeschäft investieren können.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der erleichterte Zugang zum Kapitalmarkt für den Mittelstand. Junge und innovative Firmen sollen sich leichter unabhängig von Bankkrediten finanzieren können. Durch die Stärkung des Fondsmarktes entsteht zudem ein breiteres Angebot an Finanzierungsformen. Das Gesetz baut damit auf dem Zukunftsfinanzierungsgesetz von 2023 auf.

Politische Einigung nach intensiven Beratungen

Der Weg zur Verabschiedung war lang. Nach dem Kabinettsbeschluss im September 2025 stimmte der Bundestag dem Gesetz im Dezember mit den Stimmen von Ampel-Koalition und Grünen zu. Die AfD und die Linke lehnten es ab. Der Bundesrat gab Ende Januar 2026 grünes Licht ohne weitere Änderungen.

Wirtschaftsverbände begrüßen das Gesetz als überfälligen Schritt. Es sei ein wichtiger Baustein, um im internationalen Wettbewerb um Kapital und Innovationen mithalten zu können. Die Bundesregierung spricht von einem „Wachstumsbooster“.

Jetzt liegt der Ball bei der Wirtschaft. Werden die Anreize angenommen? Können sie den erhofften Schub für Investitionen und Modernisierung auslösen? Die Antwort wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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