Solidaritätszuschlag: Neue Grenzen entlasten Besserverdiener
02.01.2026 - 17:00:12Ab heute gelten höhere Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag. Die Anpassung soll verhindern, dass Gehaltserhöhungen Mittelverdiener durch die kalte Progression in die Soli-Zone drängen. Es ist Teil eines umfassenden Steuerentlastungspakets für 2026.
Der Solidaritätszuschlag trifft nun erst bei einer deutlich höheren Steuerschuld. Für Alleinstehende greift die Abgabe ab einer jährlichen Einkommensteuer von 20.350 Euro, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Im Vorjahr lag diese Grenze bei rund 19.950 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Wert auf 40.700 Euro. Entscheidend ist die Steuerschuld, nicht das Bruttogehalt. Experten zufolge muss ein Single nun weit über 80.000 Euro brutto im Jahr verdienen, bevor der erste Cent Soli fällig wird.
Milderungszone verhindert abrupten Sprung
Wer die neue Freigrenze überschreitet, zahlt nicht sofort den vollen Satz von 5,5 Prozent. Oberhalb der Grenze gilt eine Milderungszone, in der der Zuschlag schrittweise ansteigt. Diese Zone wurde für 2026 ebenfalls angehoben. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass ein einziger Euro über der Grenze zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast führt. Erst bei einem deutlichen Überschreiten dieser Zone kommt der volle Satz zur Anwendung.
Grundfreibetrag und Pendlerpauschale steigen
Die Soli-Anpassung ist eingebettet in das Steuerfortentwicklungsgesetz. Der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Existenzminimum, wurde auf 12.348 Euro für Alleinstehende angehoben. Für Ehepaare beträgt er 24.696 Euro. Diese Erhöhung senkt für alle Steuerzahler die Bemessungsgrundlage und schiebt die Soli-Schwelle indirekt noch weiter nach oben.
Zudem profitieren Pendler: Die Pendlerpauschale wurde vereinheitlicht und beträgt nun ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das alte gestaffelte System mit niedrigeren Sätzen für kurze Distanzen ist damit Geschichte.
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Hintergrund: Kampf gegen die kalte Progression
Finanzanalysten sehen in den Anpassungen eine notwendige Reaktion auf die anhaltende Lohninflation. Ohne diese Indexierung würden die Tarifabschlüsse des Jahres 2025 durch höhere Steuersätze teilweise aufgefressen – genau dieses Phänomen ist als kalte Progression bekannt.
Steuerexperten begrüßen die Änderungen, verweisen aber auf anhaltende Diskussionen um den Soli selbst. Da die Gruppe der Zahler durch die steigenden Grenzen immer kleiner wird, könnte die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Abgabe erneut auf den Prüfstand kommen. Aktuell betrifft sie noch etwa die oberen 5 bis 10 Prozent der Einkommensbezieher.
Erste Effekte im Januar-Gehaltszettel
Die ersten spürbaren Auswirkungen werden die Beschäftigten auf ihren Januar-Abrechnungen sehen, die typischerweise Ende des Monats erfolgen. Lohnbuchhaltungen in ganz Deutschland aktualisieren derzeit ihre Software auf den neuen Programmablaufplan für 2026.
Während die Soli-Entlastung vor allem Gering- und Mittelverdiener betrifft, sorgt die parallele Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergeldes (nun 259 Euro monatlich) dafür, dass auch Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen mehr Netto vom Brutto haben.
Ein größerer Reformschritt könnte folgen: Das Finanzministerium hat eine Überprüfung der Steuerklassen für Ehepaare angekündigt. Langfristig könnte das traditionelle III/V-System durch ein Faktorenverfahren ersetzt werden. Vorerst steht jedoch die direkte Entlastung durch die neuen 2026er Grenzen im Vordergrund.
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