OpenAI Aktie: Rechtlicher Gegenwind
16.03.2026 - 15:45:09 | boerse-global.deEncyclopedia Britannica und ihre Tochter Merriam-Webster haben OpenAI vor einem New Yorker Bundesgericht verklagt. Der Vorwurf: Das KI-Unternehmen soll rund 100.000 Artikel und Lexikoneinträge ohne Genehmigung genutzt haben, um seine Sprachmodelle zu trainieren.
Was die Kläger konkret beanstanden
Der Kern des Streits geht über das bloße Kopieren hinaus. Britannica wirft OpenAI vor, ChatGPT produziere teilweise nahezu wortgleiche Wiedergaben ihrer Enzyklopädie-Einträge und Wörterbuchdefinitionen. Das Ergebnis: Nutzer, die sonst direkt die Webseiten von Britannica oder Merriam-Webster besucht hätten, werden durch KI-generierte Zusammenfassungen abgefangen. Der eigene Web-Traffic leidet direkt darunter.
Hinzu kommt ein Markenrechtsvorwurf. OpenAI soll durch falsche Quellenangaben den Eindruck erweckt haben, Britannica habe der Nutzung zugestimmt — selbst in Fällen, in denen ChatGPT schlicht halluzinierte und erfundene Inhalte fälschlicherweise dem Verlag zuschrieb.
Britannica fordert Schadensersatz in nicht näher genannter Höhe sowie eine gerichtliche Anordnung, die weitere Verstöße unterbinden soll.
Kein Einzelfall
OpenAI steht mit dieser Klage nicht allein auf der Anklagebank. Autoren, Medienhäuser und andere Rechteinhaber haben in den vergangenen Jahren ähnliche Verfahren angestrengt. Das Unternehmen selbst argumentiert, seine Systeme würden urheberrechtlich geschütztes Material durch die Transformation in etwas Neues im Rahmen des sogenannten "Fair Use" nutzen — ein Argument, das die Gerichte bislang unterschiedlich bewerten.
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Britannica ist in dieser Auseinandersetzung kein Neuling. Bereits 2025 reichte der Verlag eine vergleichbare Klage gegen das KI-Startup Perplexity AI ein, die nach wie vor läuft.
Für OpenAI bedeutet das: Die juristische Front wächst. Wie teuer dieser Rechtsstreit letztlich werden könnte, ist offen — zumal ein Urteil in diesem Verfahren auch Signalwirkung für die gesamte Branche hätte.
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