OGH, Datentransparenz

OGH zwingt Meta zu radikaler Datentransparenz

22.12.2025 - 12:00:12

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat die letzte Berufung von Meta gegen strengste Auskunftspflichten abgewiesen. Die Entscheidung stellt den milliardenschweren Tracking-Mechanismus des Konzerns in Europa infrage.

In einem Grundsatzurteil hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) dem Datenschutz Vorrang vor Geschäftsgeheimnissen eingeräumt. Das Gericht wies die außerordentliche Revision von Meta am vergangenen Freitag endgültig zurück. Der Konzern muss Nutzern nun jeden einzelnen Datenpunkt offenlegen – und zwar im Rohformat. Die Frist für die erste Umsetzung im Musterverfahren von Datenschutzaktivist Max Schrems läuft bereits am 31. Dezember 2025 ab.

„Diese Entscheidung macht klar: Transparenz bedeutet echte Transparenz“, kommentierten Rechtsanalysten von VinciWorks das Urteil. Meta kann sich nicht länger hinter vereinfachten Export-Tools oder generischen Datenschutzerklärungen verstecken. Stattdessen muss das Unternehmen genau angeben, welche Rohdaten es speichert, woher diese stammen und an welche Empfänger sie weitergegeben wurden.

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Das Ende der „Geschäftsgeheimnis“-Argumentation

Ein Kernpunkt der Meta-Verteidigung war stets der Verweis auf Betriebsgeheimnisse. Die Offenlegung der komplexen Datenverarbeitung, so das Argument, gefährde die Geschäftsinteressen. Dem erteilte das Höchstgericht eine klare Absage. Das Grundrecht auf Datenschutz wiege schwerer als das Unternehmensinteresse an Geheimhaltung – besonders wenn diese Verarbeitung darüber entscheidet, wie Nutzer profiliert und für Werbung ausgewählt werden.

„Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass Metas Verzögerungstaktik bereits Jahre gedauert hat“, berichtete Datenschutzexperte Pascal. Technische Unfähigkeit oder geschäftliche Design-Entscheidungen befreiten nicht von rechtlichen Pflichten. Diese Abfuhr schafft einen Präzedenzfall für die gesamte Europäische Union. Die „Blackbox“ der Social-Media-Algorithmen muss geöffnet werden.

Harte Grenzen für personalisierte Werbung

Das Urteil trifft Meta auch im Kerngeschäft: der personalisierten Werbung. Das Gericht bestätigte, dass der Konzern weder „berechtigtes Interesse“ noch „vertragliche Notwendigkeit“ als Rechtsgrundlage für das Tracking über Dritt-Websites hinweg nutzen darf. Besonders brisant ist die Klarstellung zu sensiblen Daten wie politischer Meinung oder sexueller Orientierung.

Stellt Meta solche Informationen selbst aus scheinbar neutralen Interaktionen wie Klicks oder Likes ab, ist die Nutzung für Werbung strikt verboten – es sei denn, der Nutzer stimmt explizit und aktiv zu („Opt-in“). Diese Passage stellt direkt das umstrittene „Bezahlen oder Einwilligen“-Modell infrage, das 2025 bereits mehrfach kritisiert wurde. Nutzer haben demnach ein Recht auf den Dienst, ohne ihre Datenschutzrechte für Werbung opfern zu müssen.

Was das Urteil für Nutzer und die Branche bedeutet

Die unmittelbaren Folgen sind ein Wettlauf gegen die Zeit in Metas europäischer Zentrale in Dublin. Bis Jahresende muss der Konzern im Fall Schrems vollständige Auskunft erteilen. Langfristig könnte die Entscheidung die Spielregeln der Digitalwirtschaft verändern.

Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick:
* Durchsetzung: Sollte Meta die Frist verpassen, drohen weitere Strafen und Vollstreckungsmaßnahmen in Österreich, die in der gesamten EU anerkannt werden.
* Flut von Anfragen: Datenschutzorganisationen wie noyb werden voraussichtlich Musteranträge veröffentlichen, mit denen normale Nutzer „OGH-konforme“ Datenauskünfte beantragen können. Dies könnte Metas automatisierte Systeme überfordern.
* Schadensersatz: Das Gericht sprach dem Kläger 500 Euro immateriellen Schadensersatz zu. Die Summe ist zwar gering, setzt aber eine „verteidigbare Untergrenze“ für solche Ansprüche. Dies könnte den Weg für Sammelklagen in Millionenhöhe ebnen.

Ein Meta-Sprecher bestätigte in einer Stellungnahme den Erhalt des Urteils, beharrte aber darauf, dass die Systeme des Konzerns „konform mit internationalen Regularien“ seien. Branchenkenner sehen das anders: Im Gegensatz zu früheren Geldstrafen greife dieses Urteil direkt in die operative Mechanik der Plattform ein. Es signalisiere justizielle Ungeduld mit dem Verfahrenstaktieren großer Tech-Firmen.

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